Cointelegraph
Joeri Cant
Verfasst von Joeri Cant,Mitwirkender
Igor Belkin
Geprüft von Igor Belkin,Ehemaliger Redakteur

Upbit nimmt Anonymitäts-Kryptos wegen Geldwäschebestimmungen aus der Notierung

Die südkoreanische Kryptobörse Upbit hat angekündigt, dass sie fünf Kryptowährungen aus der Notierung nimmt, um damit den Geldwäschebestimmungen zu folgen.

Upbit nimmt Anonymitäts-Kryptos wegen Geldwäschebestimmungen aus der Notierung
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Die südkoreanische Kryptobörse Upbit hat angekündigt, dass sie 6 Kryptowährungen, die speziell auf Datenschutz ausgelegt sind, nicht weiter führen wird.

Risiko der Geldwäsche soll minimiert werden 

In einer Mitteilung vom 20. September hat die UpBit bekanntgegeben, dass sie die Kryptowährungen Monero (XMR), DASH, ZCash (ZEC), Haven (XHV), BitTube (TUBE) und PIVX ab dem 30. September aus ihrer Notierung nehmen wird.

Die Kryptobörse akzeptiert keine weiteren Einzahlungen in Form der betroffenen Kryptowährungen und wird offenstehende Positionen schließen, woraufhin diese entweder in koreanische Won, Bitcoin (BTC), Ether (ETH) oder USDT umgewandelt werden können.

Als Grund für die Entfernung der besagten 6 Coins gibt Upbit an, dass die auf Anonymität spezialisierten Kryptowährungen Geldwäsche begünstigen würden.

Auch OKEx nimmt Anonymitäts-Tokens raus

Die Upbit folgt damit der ebenfalls südkoreanischen Kryptobörse OKEx, die zuvor ihrerseits fünf Kryptowährungen entfernt hat, um sich an neue internationale Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu halten.

Dementsprechend hatte die OKEx kürzlich angekündigt, dass sie ab dem 10. Oktober die Altcoins Monero, Dash, Zcash, Horizon (ZEN) und Super Bitcoin (SBTC) aus dem Programm nimmt, die wiederum auch besonders auf Datenschutz ausgelegt sind. Dieses Design hat zur Folge, dass die besagten „Anonymitäts-Kryptos“ gegen die neuen Richtlinien des Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF) verstoßen.

Weitere Kryptobörsen werden vermutlich folgen

Wie Cointelegraph zuvor berichtet hatte, fordert die FATF in ihren neuen Richtlinien, dass Krypto-Dienstleister die beteiligten Parteien einer Transaktion offenlegen müssen, sobald diese einen Wert von 1.000 US-Dollar übersteigt.

Da es sich bei der FATF um eine internationale Organisation handelt, sind mehr als 200 Ländern von den Richtlinien betroffen, die spätestens bis Juni 2020 umgesetzt werden müssen. Kritiker hatten jedoch entgegnet, dass es für einige Blockchain-Projekte nahezu unmöglich ist, diesen Forderungen nachzukommen.

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