Jay Clayton, Vorsitzender der amerikanischen Aktienaufsicht SEC, hat die harte Linie der Behörde gegenüber Initial Coin Offerings (ICO) bekräftigt. Dies tat er am 26. November im Rahmen einer CNBC Sendung.

Im Rahmen des Interviews gingen die CNBC-Moderatoren auf die jüngsten Strafzahlungen ein, die von der SEC gegen die ICOs von Paragon und Airfox verhängt wurden. In diesem Zusammenhang unterstrich Clayton, dass Token-Verkäufe an US-Bürger nach den Richtlinien der Behörde durchgeführt werden müssten.

„Bisher haben sich noch keine ICOs bei uns registriert“, wie er den Reportern sagte. Dem fügte er hinzu:

„Wenn ein ICO im Ausland abgehalten wird oder im nicht-öffentlichen Rahmen stattfindet, dann ist das in Ordnung, aber wenn ein öffentlicher Börsengang als ICO getarnt wird, dann ist dies ein klarer Verstoß.“

Sowohl die SEC als auch deren Schwesterbehörde CFTC, die Aufsicht für Options- und Futures-Märkte, beziehen offiziell die Position, dass Bitcoin (BTC) zwar kein Wertpapier ist, dass alle anderen ICO-Tokens aber in diese Kategorie gehören. Dies hängt jedoch auch vom jeweiligen Einzelfall ab.    

„Ich glaube wir haben bisher deutlich gemacht, dass Bitcoin kein Wertpapier ist, allerdings sind viele der bekannten ICOs genau das: Wertpapiere“, so Clayton im Wortlaut.

Im weiteren Gesprächsverlauf kam ein anderes dringendes Thema der Krypto-Branche in den Fokus, und zwar die noch ausstehende Entscheidung bezüglich der möglichen Zulassung von Bitcoin-ETFs (börsengehandelten Fonds).

Insgesamt verhielt sich Clayton bei allen Themen jedoch eher schweigsam und wiederholte stattdessen die schon bekannten Argumente der SEC.

„Ich kann keine genauen Zeithorizonte abstecken, aber wir haben bisher schon deutlich kommuniziert, was für uns besondere Wichtigkeit hat“, so Clayton.

Paragon und Airfox, die 2017 mit ihren ICOs 27 Mio. US-Dollar generieren konnten, sind jetzt aufgefordert, mehrere Millionen Dollar an die Anleger zurückzuzahlen, außerdem wurden ihnen dazu noch Bußgelder auferlegt, da die Behörden in beiden Fällen einen ungenehmigten Verkauf von Wertpapieren sahen.