Die Abu Dhabi Global Market (ADGM) ist die Freihandelszone des Emirats und veröffentlichte am Montag ein Konsultationspapier mit dem Titel "Vorschläge für Verbesserungen der Kapitalmärkte und der virtuellen Vermögenswerte im ADGM". Das Dokument enthält Richtlinienentwürfe, die neben anderen Anlageklassen auch den Handel mit nicht fungiblen Token (NFT) behandeln. In dem Papier wird vorgeschlagen, dass Unternehmen mit einer Lizenz der Finanzaufsichtsbehörde der Freizone NFT-Handel anbieten dürfen.
Neben den Abschnitten über traditionelle Finanzinstrumente, wird im Dokument auf etwas mehr als einer Seite über virtuelle Vermögenswerte und NFTs gesprochen. In diesem Abschnitt beschreibt die oberste Regulierungsbehörde der Freizone FSRA NFTs als geistiges Eigentum und nicht als "spezifizierte Investitionen oder Finanzinstrumente". Sie schlägt außerdem vor, multilaterale Handelssysteme (MTF) und virtuelle Vermögensverwahrer (VAC) zum Betrieb von NFT-Marktplätzen zuzulassen.
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In dem Dokument heißt es auch, dass Transaktionen mit NFTs dazu verpflichten könnten, die Anti-Geldwäsche- und Sanktionsregeln der ADGM einzuhalten.
Bisher hat die FSRA dem Dokument zufolge, keinen formellen Rechtsrahmen für NFTs vorgeschlagen. Das Konsultationspapier kann bis zum 20. Mai kommentiert werden und ruft die Interessengruppen dazu auf, sich zu mehreren wichtigen Fragen zu äußern. Darunter etwa "Welche Arten von NFT sollten auf MTFs gehandelt werden dürfen?" und "Wie sollten NFT-Register von Drittanbietern am besten integriert werden?"
ADGM ist eine der drei großen freien Wirtschaftszonen der Vereinigten Arabischen Emirate, in denen virtuelle Vermögenswertdienstleister tätig sind. Sie war im Jahr 2018 die erste, die einen Rechtsrahmen erhalten hat. Vergangene Woche sorgte eine andere Freihandelszone der VAE, nämlich das Dubai Multi Commodities Centre (DMCC) für Schlagzeilen. Sie hat den Börsen FTX und Binance Kryptolizenzen erteilt.
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