Acht amerikanische Generalstaatsanwälte einen gemeinsames Amicus-Brief eingereicht, in dem sie argumentieren, dass die US-Börsenaufsicht SEC in der Klage gegen die Kryptobörse Kraken die ihr übertragenen Befugnisse überschritten hat.

Der Schriftsatz wurde am 29. Februar von Staatsanwälten aus Arkansas, Iowa, Mississippi, Montana, Nebraska, Ohio, South Dakota und Texas zusammen mit anderen Sachverständigen, darunter Lobbyisten der Kryptobranche, eingereicht.

Laut dem Schreiben stellen die Staatsanwälte zunächst fest, dass sie in dem Verfahren keine der beiden Parteien unterstützen, sondern dass sie sich lediglich „gegen die Regulierung von Krypto-Assets durch die SEC – ohne dass ein konkreter Investitionsvertrag vorliegt – aussprechen, da der Kongress der SEC diese Befugnis nicht eingeräumt hat“.

Die Generalstaatsanwälte argumentierten, dass die SEC die Definition eines „Investitionsvertrags“ mit ihrem Vorgehen ausweitet, obwohl die Bundesstaaten eigentlich selbst in der Lage sind, eine mögliche Überschreitung ihrer Gesetze, einschließlich Verbraucherschutzgesetzen, zu verhindern. Es bestehe also keine Notwendigkeit, derartige Problemstellungen von einer übergreifenden Bundesbehörde regeln zu lassen. Dahingehend führten sie aus:

„Das Gericht sollte die Einstufung von Krypto-Vermögenswerten als Wertpapiere ablehnen, wenn kein Investitionsvertrag vorliegt. Die Ausübung dieser nicht delegierten Befugnis durch die SEC gefährdet die Verbraucher in den Bundesstaaten, indem sie staatlichen Gesetzen zuvorkommt, die besser auf die spezifischen Risiken von Nicht-Wertpapierprodukten zugeschnitten sind.“

„Die Strafverfolgungsmaßnahmen der SEC überschreiten die ihr übertragenen Befugnisse“, heißt es entsprechend in dem Schreiben. Und weiter: „Einige einzelstaatliche Gesetze schützen die Verbraucher besser als die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze.“

Dies folgt auf einen Antrag von Kraken vom 22. Februar, in dem das Krypto-Unternehmen darum bat, den Rechtsstreit mit der SEC wegen eines möglichen „gefährlichen Präzedenzfalls“ der Überschreitung behördlicher Befugnisse vollständig abzuweisen.

Kraken argumentierte, dass die SEC „keine Grenzen mehr“ habe und dass die Klage, wenn sie zugunsten der SEC entschieden würde, der Behörde zu weitreichende Befugnisse einräumen würde.

Die Kryptobörse veröffentlichte am selben Tag einen Blogbeitrag, in dem sie erklärte, dass die Anschuldigung der SEC ohnehin fehlerhaft sei, da sie Kryptowährungen als „Investitionsverträge“ bezeichne, ohne tatsächliche „Verträge“ zwischen den Kunden und der Börse belegen zu können.

Im November reichte die SEC ihre Klage gegen Kraken ein und warf dem Unternehmen vor, nicht registriert zu sein, Kundengelder zu vermischen und Interessenkonflikte nicht zu vermeiden.

Die SEC hat ähnliche Klagen zuvor gegen andere Krypto-Unternehmen wie Coinbase, Binance und die US-Niederlassung von Bittrex eingereicht, wobei die ersten beiden Fälle noch laufen.

Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.