Die belgische Finanzmarktaufsicht FSMA bittet um öffentliches Feedback zu ihrer Einstufung von Kryptowährungen als Wertpapiere, Investitionsinstrumente und Finanzinstrumente. Das entsprechende Kommuniqué, das sich an Krypto-Dienstleister, Krypto-Herausgeber und Krypto-händler richtet, soll solange als Richtlinie für die bestehende Gesetzeslage im Hinblick auf die Informationsbereitstellung für Kryptowährungen gelten, bis die Harmonisierung des belgischen Rechts mit den neu formulierten Regulierungsvorgaben der Europäischen Union (EU) erreicht ist.

Das Kommuniqué zielt zunächst auf die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen ab und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So lässt sich aus dem Schreiben unter anderem Entnehmen, welche Voraussetzungen für die bestimmten Einstufungen gegeben sein müssen.

So gilt zum Beispiel für Kryptowährungen, die Teil eines Finanzinstruments sind, die Einstufung als Wertpapier oder Investitionsprodukt nach dem Wertpapierprospektgesetz der Europäischen Union (EU). Demnach unterliegen diese wiederum der sogenannten MiFID (Markets in Financial Instruments Directive). Krypto-Dienstleister müssen für diese also Informationen bereitstellen wie bei allen anderen Investitionsprodukten auch.

Wenn eine Kryptowährung allerdings keinen direkten Herausgeber hat, wie es zum Beispiel bei Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) der Fall ist, dann gelten weder das Wertpapierprospektgesetz noch die MiFID. Sobald die Vorgaben der europäischen MiCA-Regulierung in Kraft treten, müssen Handelsplattformen zukünftig jedoch gesonderte Informationsbroschüren für Kryptowährungen ohne Herausgeber anbieten.

Die Klassifizierung der FSMA sind relativ eindeutig. So werden Kryptowährungen, die in andere Investitionsinstrumente integriert sind oder Anteile an den entstandenen Gewinnen durch Geschäftsbemühungen Dritter verbriefen als Wertpapier einzustufen.

Abschließend weist die Behörde noch darauf hin, dass das jeweilige Asset abhängig von der Einstufung auch unter andere geltende Rechtsvorschriften fällt, die in dem Kommuniqué nicht erfasst sind. Bis zum 31. Juli sollen die betroffenen Marktteilnehmer ihr Feedback abgeben.