In Deutschland verfügen derzeit acht Institute über eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts. Dies gab die Bundesregierung in einer am 28. Januar veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion bekannt.

Bei E-Geld handelt es sich laut Bundesbank um einen “elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte[n] monetäre Wert in Form einer Forderung an den Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird.  Laut Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigen derartige Anbieter eine BaFin-Erlaubnis.

E-Geld-Regeln stehen Stablecoins im Weg 

Die von der FDP aufgeworfene Frage ist insofern von Bedeutung, da deutsche Anbieter von Stablecoins wie etwa Libra von Facebook unter die E-Geld-Regelung fallen könnten. Wie der Payments-Experte und Tonec-Mitgründer Marcus Nasarek in einem lesenswerten Artikel erläutert, hängt dies allerdings von einigen Faktoren ab. Kryptowährungen seien nicht automatisch als E-Geld zu werten. Zu dem Thema schreibt Nasarek:

“Diese Token können zwischen Parteien trotzdem einen Wert darstellen und zum Tausch geeignet sein. Die BaFin definiert sie dann als Recheneinheit und einigen Aktivitäten wie der Kauf und Verkauf auf einer Marktplatz sind dann erlaubnispflichtig. Es ist jedoch nicht automatisch E-Geld oder Buchgeld. Ob diese Token unter diese Einordnung fallen, bestimmen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen beteiligten Parteien (z.B. Herausgeber, Akzeptant, Zahler) und ob sie auf eine bestimmte Weise mit einer Fiatwährung verknüpft werden (z.B. Rücktausch-fähigkeit, Offenheit für Dritte).”

Wie einer von der Bundesregierung verlinkten, öffentlich zugänglichen BaFin-Datenbank zu entnehmen ist, gibt es in Deutschland aktuell neun Institute mit E-Geld-Lizenz. Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat demnach ein weiterer Anbieter die Erlaubnis zur Ausgabe von E-Geld erhalten.

Wie der Liste zu entnehmen ist, handelt es sich bei den Anbietern vorwiegend um Unternehmen, welche die Lizenz zur Ausgabe von Pseudo-Geld in Form von einlösbaren Bonuspunkten bzw. Token ohne Blockchain-Bezug einsetzen dürften. Aufgeführt werden dabei etwa der Online-Händler Zalando sowie die Payments-Tochter der deutschen Post.

E-Geld-Lizenz für Libra und Co. unwahrscheinlich

Dass künftige Stablecoin-Anbieter in Deutschland eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten werden, gilt als unwahrscheinlich. So hat etwa Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Ablehnung gegenüber Facebooks Libra-Projekt bereits mehrfach geäußert und als Alternative einen durch die Zentralbank ausgegebenen digitalen Euro (CBDC) in das Gespräch gebracht.

Bundesbankpräsident Jens Weidmann hält von dieser Idee aber weiterhin nur wenig, wie dieser in einem Anfang Januar veröffentlichten Interview deutlich machte.