Die Kryptobörse Coinbase hat einen wichtigen Sieg in einem Rechtsstreit errungen. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied zugunsten von Coinbase und bestätigte, dass Sekundärverkäufe von Kryptowährungen auf der Plattform von Coinbase nicht gegen das Wertpapiergesetz verstoßen.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft eine Gruppe von Personen aus dem ganzen Land, die vom 8. Oktober 2019 bis zum 11. März 2022 mit Token auf Coinbase gehandelt haben. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob auf Coinbase gehandelte Kryptowährungen die Kriterien für Wertpapiere erfüllen.

Die Kläger haben bundesrechtliche Ansprüche nach den Abschnitten 5, 12(a)(1) und 15 des Securities Act von 1933 sowie den Abschnitten 5, 15(a)(1), 20(a) und 29(b) des Securities Exchange Act von 1934 geltend gemacht. Sie klagten auch nach einzelstaatlichem Recht im Zusammenhang mit der Wertpapiergesetzgebung in Kalifornien, Florida und New Jersey vor und vertraten eine landesweite Gruppe von Privatpersonen.

Entscheidung des US-Berufungsgerichts. Quelle: CTF Assets

Die Kläger behaupteten, die Handlungen von Coinbase seien einem Angebot und Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren gleichgekommen. Außerdem warfen sie Coinbase vor, gegen verschiedene Bestimmungen des Wertpapierrechts verstoßen zu haben.

Coinbase argumentierte jedoch, dass sekundäre Krypto-Asset-Verkäufe nicht die Kriterien für Wertpapiertransaktionen erfüllten, und widersprach der Behauptung, dass hier Wertpapiervorschriften gelten. Das Gericht untersuchte verschiedene Aspekte und hob schließlich einige der Entscheidungen der vorherigen Instanz auf, während es andere Entscheidungen bestätigte.

Das Gericht stellte fest, dass Coinbase gemäß Abschnitt 12(a)(1) des Wertpapiergesetzes für den Verkauf nicht registrierter Wertpapiere möglicherweise hafte. Es wies jedoch die Ansprüche der Kläger nach dem Wertpapiergesetz mit der Begründung zurück, dass die erforderlichen Nachweise für transaktionsspezifische Verträge für eine Anfechtung nach Abschnitt 29 nicht ausreichten.

Die Entscheidung des Gerichts hing wesentlich von der Auslegung der Nutzervereinbarungen von Coinbase ab, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. Unterschiedliche Formulierungen in den verschiedenen Versionen erschwerten die für den Fall entscheidenden Fragen des Eigentumsrechts und der Rechtsbeziehung. Die Klarheit über die anwendbare Version der Nutzungsvereinbarung war von großer Bedeutung, da Unstimmigkeiten eine endgültige Lösung verhinderten.

Die Kläger betrachten das Urteil als einen Schritt nach vorn, um Krypto-Plattformen im Rahmen der Wertpapiergesetze zur Rechenschaft zu ziehen und sich für den Anlegerschutz im sich entwickelnden Krypto-Raum einzusetzen. Umgekehrt bekräftigt Coinbase mit der Entscheidung seine Position, dass Krypto-Sekundärverkäufe keine Wertpapiertransaktionen sind.

Außerdem betonte Coinbase, wie sehr regulatorische Klarheit notwendig ist, um Innovationen in der Branche zu fördern. Das Gerichtsurteil hat erhebliche Konsequenzen für die Überwachung von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.

Coinbase-Chefjurist Paul Grewal zeigte sich auf der sozialen Plattform X dankbar und erklärte, das Gericht habe bestätigt, dass es keine private Haftung für den Sekundärhandel mit digitalen Vermögenswerten auf Börsen wie Coinbase nach dem Bundeswertpapiergesetz gebe. Er hob dabei die Bedeutung von Verträgen hervor.

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