Bloomberg Senior Litigation Analyst Elliott Stein sagte, er sehe eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Kryptowährungsbörse Coinbase in ihrem laufenden Prozess gegen die US-Wertpapieraufsicht SEC unterliegt. Stein prognostiziert eine 70-prozentige Chance, dass die Börse es schafft, die Klage vollständig abeweisen zu lassen.

In einem Post am 19. Januar auf X (ehemals Twitter) erklärte Stein, er sei zuversichtlich gewesen, dass Coinbase erfolgreich gegen bestimmte Forderungen der SEC Einspruch erheben könnte. Nur bei den Behauptungen, die sich auf das Staking-Rewards-Programm und die allgemeine Betriebsstruktur beziehen, könne die Börse nicht wirklich viel ausrichten.

Nach der fünfstündigen Anhörung änderte sich jedoch seine Zuversicht:

"Ich ging in die Anhörung der SEC gegen Coinbase mit dem Gedanken, dass COIN bei diesem Antrag die Abweisung der primären Ansprüche der SEC (bezüglich des Handels) schaffen würde, aber vielleicht nicht die Ansprüche bezüglich des Staking. Als ich die Anhörung verließ, dachte ich, COIN wird eine vollständige Klageabweisung schaffen."

Die SEC behauptet, dass Coinbase mit dem Staking von Kundengeldern, den Belohnungen in deren Namen und die Rückgabe dieser Gelder Anlageverträge anbietet und verkauft. Damit falle diese Tätigkeit unter die SEC-Regulierung.

Die Regulierungsbehörde wirft Coinbase außerdem vor, als nicht registrierter Broker zu agieren. Coinbase hat das inzwischen entschieden zurückgewiesen und erklärt, es sei für eine Kryptobörse nicht einfach, sich eine Lizenz zu sichern.

Stein erklärt jedoch, es sei ein Wendepunkt gewesen, als Coinbase eine präzisere Definition eines "Anlagevertrags" vorlegte als die SEC.

"Ich halte die von Coinbase angebotene Definition für überzeugender, da hier eine Investition in ein Unternehmen und nicht nur in ein Ökosystem sowie eine durchsetzbare Verpflichtung erfordert wird", erklärte er.

Allerdings verwies er auf den jüngsten Fall SEC vs. Ripple, in dem Ripple im Juli 2023 einen Teilsieg errang. Der Richter entschied, dass XRP nicht als Wertpapier angesehen wird, wenn er an Kryptowährungsbörsen an Privatleute verkauft wird.

Stein vermutet, dass die Entscheidung über Wertpapiere in diesem Fall auch einen Dominoeffekt auf die Klage von Coinbase haben wird.

"Wie das Ripple-Urteil im Juli gezeigt hat, passen Verkäufe von digitalen Vermögenswerten an öffentlichen Börsen nicht genau in den Howey-Test. Und genau das macht ja einen Anlagevertrag aus", argumentierte er.

Am 17. Januar berichtete Cointelegraph, dass die US-Bezirksrichterin Katherine Polk Failla fünf Stunden lang die Argumente der SEC und von Coinbase zum Antrag der Kryptobörse auf Klageabweisung gehört hat.

Failla forderte die Anwälte der SEC auf, zu erklären, warum die Ausgabe digitaler Token den Howey-Test erfüllen. Der Fall sei ihr zufolge "zu weit gefasst".

Die SEC hat am 6. Juni 2023 eine Klage gegen Coinbase eingereicht, in der der Kryptobörse vorgeworfen wird, gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen zu haben.

Die Behörde behauptet, dass 13 auf Coinbase gelistete Token Wertpapiere seien, darunter Solana , Cardano , Polygon , Filecoin , The Sandbox , Axie Infinity , Chiliz (CHZ), Flow , Internet Computer , Near , Voyager (VGX), Dash und Nexo .

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