In einem neuen Blog-Post vom Donnerstag erklärt Coinbase, dass ab Montag alle Kunden in den Niederlanden neue Identitätsprüfung Maßnahmen durchführen müssen, wenn wenn sie digitale Vermögenswerte auf Wallet-Adressen überweisen, die nicht von der Börse stammen. Sie müssen etwa den vollständigen Namen des Empfängers, den Zweck der Überweisung und die vollständige Wohnanschrift des Empfängers angeben. Überweisungen zwischen Coinbase-Konten sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen. 

Die Börse erklärte, diese Änderung gelte nur für Coinbase-Nutzer in den Niederlanden, um die Vorschriften des Landes für digitale Vermögenswerte einzuhalten. Nicht verwahrende Wallets unterliegen dem Sanktionsgesetz des Landes von 1977. Dieses schreibt vor, dass Finanzdienstleister, wie Kryptobörsen, die Identität der Personen oder juristischen Personen, mit denen sie in Geschäftsbeziehung stehen, überprüfen müssen. Das Gesetz wurde erarbeitet, um die Überweisung von Geldern für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Anfang des Monats forderte Pieter Hasekamp, Direktor des niederländischen Büros für Wirtschaftsanalyse, dass die Niederlande Bitcoin verbieten sollten und das Land bei dem Versuch, den Krypto-Hype einzudämmen, hinterher hinke. Unterdessen haben die Regulierungsbehörden des Landes gewarnt, dass digitale Vermögenswerte weder als Zahlungsmittel noch als Investition geeignet seien. 

Im März kündigte Coinbase an, die Börse würde Transaktionen außerhalb der Plattform in Kanada, Singapur und Japan nachverfolgen. Grund dafür sei die Einhaltung von Vorschriften der jeweiligen Region. Kanadische Nutzer müssen die Daten über den Empfänger auch dann angeben, wenn sie Geld zwischen ihren eigenen Krypto-Wallets überweisen. Das geht allerdings nur für Transaktionen bis 801 US-Dollar. Nutzer in Japan und Singapur müssen hingegen bei jeder einzelnen Transaktion außerhalb der Plattform Angaben zur Transaktion machen. Hier gibt es auch keinen Mindestbetrag.