Die deutsche Bundesregierung hat in einer am 29. August veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag weitere Details zur geplanten Regulierung von Kryptobörsen und Wallet-Anbietern bekannt gegeben.
Bislang drei deutsche Krypto-Verwahrer
Wie die Regierung darin schreibt, sind in Deutschland nach ihrer Kenntnis mindestens drei Anbieter im Bereich sogenannter Kryptoverwahrgeschäfte tätig. Für bestehenden Anbietern solcher Geschäfte sehe der aktuell vorliegende Gesetzentwurf eine Übergangsregelung vor, in deren Rahmen unter bestimmten Voraussetzungen die künftig nötige BaFin-Erlaubnis als “vorläufig erteilt” gelte.
Die FDP-Fraktion wollte zudem wissen, ob Krypto-Verwahrer im Rahmen der Gesetzesänderung mit Einlagenkreditinstituten (CRR-Kreditinstitute) aufsichtsrechtlich gleichgestellt werden sollen. Wie die Regierung schreibt, können Krypto-Verwahrer mit mehreren Erleichterungen rechnen:
“Die Bundesregierung plant nicht, Betreiber des Kryptoverwahrgeschäftes aufsichtsrechtlich wie Einlagenkreditinstitute (CRR-Kreditinstitute) zu behandeln. [...] Eine Erleichterung gegenüber CRR-Kreditinstituten ergibt sich etwa beim vorzuhaltenden Anfangskapital, das insoweit bei 125 000 Euro liegt und nicht bei 5 Mio. Euro wie bei CRR-Kreditinstituten oder 730 000 Euro wie bei Betreibern des eingeschränkten Verwahrgeschäftes.”
Weitere Erleichterungen für Krypto-Verwahrer
Auch der verpflichtende Beitritt zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) oder der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) sei nicht vorgesehen.
Die allgemeinen Anforderungen an Institute nach dem Kreditwesensgesetz (KWG) sollen jedoch auch für Wallet-Anbieter und Kryptobörsen zur Anwendung kommen, “insbesondere die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.”
Wie im Juli bekannt wurde, sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, Kryptobörsen und Wallet-Anbieter unter die BaFin-Regulierung zu stellen. Das Bundeskabinett hat die Gesetzesvorlage Anfang August bereits gebilligt, womit deren Verabschiedung aufgrund der Parlamentsmehrheit der großen Koalition als gesichert gilt.
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