Ab 2020 werden im Handel mit Krypto-Assets tätige deutsche Plattformen eine Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen, berichtet die FAZ am 24. Juli unter Verweis auf eine BaFin-Sprecherin.
Die Bundesregierung plane in ihrem Gesetzentwurf zur „Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ neben strengeren Regeln im Bargeld- und Überweisungsverkehr auch eine Einhegung des Geschäfts mit Kryptowerten.
Auf Nachfrage habe die BaFin bestätigt, die Bundesregierung wolle den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Dienstleistungsanbieter ausweiten, “die virtuelle Währungen in gesetzliche Währungen umtauschen, sowie auf Anbieter elektronischer Geldbörsen, sogenannter Wallets.”
Der deutsche Umsetzungsentwurf werde in diesem Zusammenhang das “Kryptoverwahrgeschäft” in das Kreditwesengesetz (KWG) neu in den Katalog der Finanzdienstleistungen einfügen. Kryptowerte wie Kryptowährungen sollen dafür als neues Finanzinstrument definiert werden. Als Begründung wird ein verstärkter Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genannt.
Für Kryptobörsen und andere Handelsplattformen für Krypto-Assets ergibt sich laut der FAZ dadurch eine Verpflichtung aus dem Geldwäschegesetz. Dadurch entsteht eine Erlaubnispflicht durch die BaFin.
Der Krypto-Experte der FDP, Frank Schäffler, der auch dem Verwaltungsrat der BaFin angehört, sieht die geplanten Regelungen kritisch, wie er gegenüber der FAZ klarstellte:
“Nun zwingt die Regierung mit überzogenen Anforderungen die Anbieter von Handelsplattformen für Kryptowährungen dazu, das Land zu verlassen und sich in der EU einen anderen Standort zu suchen.”
Dass die Bundesregierung die BaFin bezüglich ihrer Kompetenz im Kryptobereich stärken will, ist schon länger bekannt. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts, welcher den freien Handel mit ohne BaFin-Lizenz als zulässig erklärte, hatte die Bundesregierung Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt.
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