Ein neuer Entwurf für eine nationale indische Blockchain-Strategie sieht vor, dass das Land eine eigene Zentralbank-Digitalwährung, die digitale Rupie, und eine nationale Blockchain einführt.
Das “National Institute for Smart Governance” (NISG), eine Non-Profit-Organisation, die der indischen Regierung angehört, hat am 30. Dezember 2019 einen Entwurf für eine nationale Blockchain-Strategie vorgelegt. Allerdings wurde das Dokument scheinbar erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich einsehbar, da die Economic Times of India erstmals am heutigen 28. Januar darüber berichtet hat.
Digitale Rupie und nationale Blockchain
In dem Entwurf schlägt die NISG eine „Zentralbank Digital-Rupie“ (CBDR) vor, wobei es sich um eine Digitalwährung handeln würde, die auf einer regierungseigenen Blockchain betrieben werden würde. Die NISG „empfiehlt mit Nachdruck“, dass die indische Regierung und die Zentralbank des Landes gemeinsam eine solche CBDR herausgeben. So heißt es in dem Dokument:
„Als Alternative zu öffentlichen Blockchains, die ihre eigenen Kryptowährungen betreiben, wie zum Beispiel Ethereum, empfehlen wir der indischen Regierung und Zentralbank mit Nachdruck, eine Zentralbank Digital-Rupie (CBDR) einzuführen, die über eine öffentliche, aber zentral gesteuerte, Blockchain betrieben wird, die Transaktionen über eine virtuelle Turingmaschine abwickeln kann, damit auch dezentralisierte Apps auf dieser Plattform laufen.“
Indische Kryptobranche braucht rechtliche Klarheit
In diesem Zusammenhang weist die NISG auch auf die rechtlichen Hürden hin, denen sich die indische Blockchain- und Kryptobranche gegenübersehen, da es bisher noch keine gesetzliche Klarheit gibt. Dementsprechend fordert die Organisation Regierung und Aufsichtsbehörden dazu auf, zukünftig für mehr rechtliche Klarheit zu sorgen, indem offizielle Stellungnahmen zu den betreffenden Themen herausgegeben werden und nicht nur unverbindliche öffentliche Aussagen.
„Öffentliche Äußerungen, ob durch die Presse oder in Form von Reden, sind zwar hilfreich, aber haben längst nicht die Verbindlichkeit von offiziellen Statements. Wenn eine Aufsichtsbehörde ihre Gesetze auf eine neue Art und Weise anwenden will, dann muss sie die Branche zunächst auch darüber informieren, wie dies geschehen soll.“
Zudem empfiehlt die Organisation eine „Regulierung mit Samthandschuhen“, da sich die Blockchain-Branche in Indien derzeit noch in der Frühphase befindet. Laut NISG ist die bisherige Regulierung „zu restriktiv“ und nimmt keine Rücksicht auf das etwaige Potenzial der Technologie.
Zentralbank macht bei Krypto-Verbot einen Rückzieher
Die heutige Nachricht kommt nur wenige Tage nachdem die indische Zentralbank betont hat, dass es kein offizielles Krypto-Verbot gibt. Es wäre lediglich Finanzinstituten mit einer Zulassung durch die Zentralbank untersagt, selbst Krypto-Dienstleistungen anzubieten. Wie zuvor berichtet, hatte die indische Zentralbank den Finanzinstituten 2018 verboten, Dienstleistungen für Krypto-Unternehmen anzubieten, was einem Krypto-Verbot gleichkam. Inwiefern die neue „Richtigstellung“ dies aufhebt, ist unklar.
Die entsprechenden Äußerungen hatte die indische Zentralbank im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung vor dem obersten indischen Gerichtshof gemacht, da ein Konsortium aus Krypto-Unternehmen für die Aufhebung des „Verbots“ geklagt hatte.
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