Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat Maßnahmen beschlossen, bei denen Banken, die Kryptowährungen halten, dazu verpflichtet werden, den Fiat-Gegenwert dieser Währungen parallel dazu in Fiat zu halten.

In einer Mitteilung vom 24. Januar gab das Europäische Parlament bekannt, dass der Ausschuss einstimmig für Änderungen an seiner Kapitalanforderungsverordnung und der Kapitalanforderungsrichtlinie gestimmt hat, die sich auf Banken beziehen, die Kryptowährungen halten. Laut einem Gesetzesentwurf müssen Banken bis zu 1.250 Prozent an Kapital halten, abhängig vom Fiat-Gegenwert der gehaltenen Kryptowährungen. Damit soll das Risiko eingeschränkt werden.

Der Gesetzgeber erklärte, diese Änderungen decken sich mit den Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, der für internationale Bankstandards zuständig ist. Die Gruppe hat in den Jahren 2019, 2021 und 2022 Konsultationspapiere veröffentlicht, in denen die Unterteilung von Krypto-Vermögenswerten in Gruppen untersucht wurde. Zudem wurden Empfehlungen abgegeben, wie Banken potentielle Risiken angehen sollten. Der Basler Ausschuss meldete, dass Banken im Jahr 2021 über 9 Milliarden US-Dollar an Risikopositionen in Krypto-Vermögenswerte hatten.

"Die Mitglieder des europäischen Parlaments wollen auch, dass Banken ihre Risikopositionen in Krypto-Vermögenswerte und Krypto-Vermögenswertdienstleistungen offenlegen und ihr Risikomanagement im Hinblick auf Krypto-Vermögenswerte ausführlich erläutern", so der Gesetzgeber. Der Ausschuss wurde eingeladen, einen Gesetzesvorschlag fernem vernünftigen Umgang im Hinblick auf die Risikopositionen in Krypto-Vermögenswerte bis zum Juni 2023 einzureichen.

Das gesamte europäische Parlament muss über diese vorgeschlagenen Änderungen abstimmen, damit diese zum Gesetz werden.