Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben am Freitag, dem 8. Dezember, eine vorläufige Einigung über die Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erzielt.

Die Einigung betrifft die staatliche Nutzung von KI bei der biometrischen Überwachung, die Regulierung von KI-Systemen wie ChatGPT und die Transparenzregeln, die vor dem Markteintritt zu beachten sind. Dazu gehören technische Dokumente, die Einhaltung des Urheberrechts der Europäischen Union und die Weitergabe von Zusammenfassungen der KI-Trainingsdaten.

Die EU möchte damit die erste einflussreiche Regierung sein, die Gesetze zur KI erlässt und festlegt, wie diese zum gesellschaftlichen Nutzen eingesetzt und deren Risiken minimiert werden sollen. Die Einigung wurde nach einer fast 24-stündigen Debatte am 8. Dezember und anschließenden 15-stündigen Verhandlungen erzielt.

Die Einigung sieht vor, dass KI-Modelle mit weitreichender Wirkungskraft und systemischen Risiken diese Risiken bewerten und mildern, Tests zur Systemresistenz durchführen, Vorfälle an die Europäische Kommission melden, Cybersicherheit gewährleisten und Energieeffizienz offenlegen müssen.

„Die korrekte Umsetzung wird von entscheidender Bedeutung sein – das Parlament wird ein wachsames Auge darauf haben, neue Geschäftsideen mit Sandkästen und wirksamen Regeln für die leistungsfähigsten Modelle zu unterstützen.“

Nach der Einigung verkündete der europäische Kommissar für den Binnenmarkt Thierry Breton auf X (ehemals Twitter): „Historisch! Der #AIAct ist viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen. Das Beste steht uns noch bevor!“

Dem Abkommen zufolge muss Künstliche Intelligenz, die gewisse Risiken birgt, bestimmte angemessene Regeln befolgen. Zum Beispiel dürfen Regierungen biometrische Echtzeit-Überwachung nur in gewissen Fällen wie bestimmten Verbrechen oder schweren Bedrohungen im öffentlichen Raum einsetzen.

Die Vereinbarung verbietet zudem kognitive Verhaltensmanipulationen, das Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Kameraaufnahmen, soziales Scoring und biometrische Systeme, die auf persönliche Details wie Überzeugungen und Orientierung schließen. Die Verbraucher hätten in solchen Fällen das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu verlangen.

Die Geldbußen für Verstöße würden je nach Verstoß und Größe des Unternehmens zwischen 7,5 Millionen Euro oder 1,5 % des Umsatzes und 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes liegen.

Laut der Erklärung des Europäischen Parlaments muss der vereinbarte Text nun noch vom Parlament und vom Rat formell angenommen werden, bevor der Entwurf zum EU-Recht wird. Die Ausschüsse für Binnenmarkt und bürgerliche Freiheiten des Parlaments werden in einer der nächsten Sitzungen über die Vereinbarung abstimmen.

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