Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat erklärt, dass sich Banken und Wertpapierfirmen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) „uneingeschränkt“ für die Interessen ihrer Kunden einsetzen müssen.
Am 30. Mai veröffentlichte die ESMA eine öffentliche Erklärung, in der sie entsprechend darlegt, auf welche Weise Finanzdienstleistungsunternehmen in der Europäischen Union (EU) KI in ihren Geschäften einsetzen können.
In der Erklärung wird der Einsatz von KI im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass derartige Institutionen rechtlich in vollem Umfang für den Schutz der Verbraucher verantwortlich sind.
Die ESMA erklärte, dass die KI zwar das Potenzial hat, die Landschaft der Wertpapierdienstleistungen für Kleinanleger im Hinblick auf Effizienz und Innovation zu verändern, dass „ihre Auswirkungen auf das Verhalten von Finanzinstituten und den Schutz von Kleinanlegern jedoch wahrscheinlich erheblich“ sein werden.
„Wichtig ist, dass die Entscheidungen der Unternehmen in der Verantwortung der Führungsgremien bleiben, unabhängig davon, ob diese Entscheidungen von Menschen oder KI-basierten Tools getroffen werden.“
Weiter heißt es, dass der Einsatz von KI im Bereich der Wertpapierdienstleistungen von diesen Firmen ein „unerschütterliches Engagement“ erfordert, um im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln, unabhängig von den eingesetzten KI-Tools.
Dies gilt sowohl für KI-Tools, die von den Finanzinstituten selbst entwickelt oder übernommen werden, als auch für die Nutzung von KI-Diensten Dritter. Dazu gehören generative KI-Chatbots wie ChatGPT von OpenAI und Gemini von Google.
Anfang dieses Jahres haben die Regulierungsbehörden in der EU offiziell die weltweit erste umfassende Reihe von KI-Vorschriften verabschiedet, die in der Union aus 27 Mitgliedstaaten gelten sollen. Die jüngste Erklärung steht allerdings unabhängig vom neuen KI-Gesetz und richtet sich ausschließlich an die Einhaltung der MiFID.
Neben der KI-Verordnung hat die EU auch bei anderen KI-relevanten Themen proaktiv gehandelt. So hat sich der EU-Rat am 24. Mai auf die Nutzung von Supercomputern geeinigt, um das KI-Ökosystem in der Region zu fördern und Start-ups zu unterstützen
Am 27. Mai veröffentlichte das European Blockchain Observatory and Forum (EUBOF) zudem einen Bericht, in dem das Potenzial der Integration von Blockchain und KI zur Förderung lokaler Innovationen hervorgehoben wird, insbesondere in den Bereichen „Gesundheitswesen und Finanzen, wo Datensicherheit von größter Bedeutung ist“.
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