Die deutschen Regulierungsbehörden und Gesetzgeber haben es bisher nicht geschafft, einen tragfähigen Rechtsrahmen zu schaffen, der Rechtssicherheit für Blockchain-Technologie-Anwendungen bietet, so Abgeordnete der Freien Demokratischen Partei (FDP).

Ein FDP-Vorschlag mit dem Titel "Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt schaffen" wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 11. März vorgelegt.

An der Anhörung nahmen Regulierungsbehörden, Unternehmer, Rechtsexperten und andere teil, um ihre Meinungen zum FDP-Vorschlag zu äußern. Bei diesem ging es darum, ein rechtliches und regulatorisches Klima zu schaffen, in dem die Entwicklung von Blockchain-Anwendungen in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor insgesamt gefördert wird.

Der Vorschlag bekräftigte insbesondere das positive Potenzial von Kryptowährungen und Initial Coin Offerings, "wodurch sich gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine flexible Finanzierungsalternative ergibt".

Der FDP-Vorschlag bezeichnete die Blockchain als "Zukunftstechnologie" und es wurde darin behauptet, dass eine mangelnde Rechtsklarheit die Akzeptanz und Innovation der Blockchain behindere:

"Das Potenzial der Blockchain-Technologie kann nur ausgeschöpft werden, wenn Rechtssicherheit für die Anwendung besteht und ein praktikabler Rechtsrahmen für die Nutzung gegeben ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesfinanzministerium haben es bis jetzt verpasst, Kompetenzen aufzubauen und die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.

Oliver Fußwinkel, der Leiter des BaFin-Referats für finanztechnologische Innovationen, antwortete in der Anhörung, dass das die BaFin sich seit 2011 im Zusammenhang mit Bitcoin (BTC) mit Blockchain auseinandergesetzt habe. Er behauptete, dass die Regulierungsbehörde inzwischen Strukturen entwickelt habe, um in Bezug auf Innovation immer am Ball zu bleiben.

Andere Redner gaben dem Argument der FDP mehr Nuancen, wobei Ralph Baerliga - von der Beratungsfirma BearingPoint Inc. - Zweifel an der Nützlichkeit von Blockkettengesetzen äußerte und vorschlug, dass eine "bestimmte Technologie darf vom Gesetz her weder behindert noch bevorzugt werden".

Eric Romba von lindenpartners, einer Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, bekräftigte, dass zwar keine Blockchain-spezifischen Gesetze erforderlich seien, dass aber mehr Rechtssicherheit für den Blockchain-Raum nötig sei. Er hob auh insbesondere eine nötige steuerliche Regulierung hervor.

Martin Fries, Dozent an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, betonte wiederum die Notwendigkeit, die "erheblichen Spannungen" zwischen der Blockchain-Technologie und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einem EU-weiten Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten, der im Mai 2018 in Kraft trat, zu lösen.

Wie gestern berichtet, hieß es in einer Pressemitteilung im Vorfeld der Anhörung, die von der Finanzsprecherin der Union Antje Tillmann und ihrem Kollegen Matthias Hauer vorgelegt wurde, dass robustere rechtliche Rahmenbedingungen dazu beitragen würden, eine weitere Abwanderung von Blockchain-Fachkräften aus Deutschland zu verhindern.