Bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) können Dienstleistungen auch in Bitcoin und anderen Kryptowährungen bezahlt werden, hat die dem deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnete Organisation am 5. März bekanntgegeben.

"Im Zuge unserer Digitalisierungsstrategie prüfen wir kontinuierlich neueste Technologien und Trends auf ihre Anwendbarkeit in unserem Unternehmen", sagte Petra Hedorfer, Vorsitzende des Vorstandes der DZT in einer Pressemitteilung. Die Marketingorganisation der deutschen Tourismuswirtschaft will damit die den Kryptowährungen zugrundeliegende Blockchain-Technologie in ihrem Finanzwesen testen und plant möglicherweise ihren Einsatz im internationalen Zahlungsverkehr. Die DZT wolle als weltweit agierendes Unternehmen „ein Zeichen als Innovationstreiber und Impulsgeber für die Tourismusbranche setzen“, so Hedorfer weiter.

Die DZT vertritt als nationales "Tourist Board" von ihrem Hauptsitz in Frankfurt aus Deutschland als Reiseland und ist dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugeordnet, von dem es auch Fördermittel erhält. Ziel der DZT ist das Entwickeln und Kommunizieren von Strategien und Produkten, um Deutschland als attraktives Reiseland positiv im Ausland darzustellen. Dazu betreibt die Organisation auch 32 Vertretungen in anderen Ländern.

Das Bundesministerium für Finanzen hat virtuelle Währungen in einer Entscheidung Ende Februar teilweise mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Bei Fragen der Regulierung strebt Deutschland die Zusammenarbeit mit der EU und anderen Ländern an und hat dabei vor allem Handelsplattformen und ICOs im Blick. Erste präzisere Vorschriften für ICO-Betreiber hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ende Februar erlassen, bei welcher aktuell mangels spezifischer Gesetze die Kontrolle des Krypto-Bereichs liegt.

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