Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer Mitteilung vom Dienstag, den 20. Februar, die Auflagen für Initial Coin Offerings von Token (ICO) präzisiert, motiviert durch ein verstärktes Aufkommen von Nachfragen zu deren Rechtsstatus.
Mit der BaFin-Mitteilung knüpft die Behörde an ihre Warnung gegenüber Investoren vom November 2017 an, in der sie auf die potenziellen "Risiken" von ICOs eingegangen war.
Die Mitteilung sei "durch ein verstärktes Aufkommen von Anfragen an die BaFin in den Bereichen Wertpapier- und Vermögensverwaltung" begründet, schreibt die Behörde. Potentielle ICO-Betreiber müssten klären, "ob die den ICOs zu Grunde liegenden Token, Münzen oder Kryptowährungen als Finanzinstrumente in den Bereich der Wertpapieraufsicht fallen".
Die BaFin folgt ihrem Pendant in der Schweiz, wo die Finanzaufsicht FINMA in der vergangenen Woche ebenfalls neue regulatorische Richtlinien für ICOs einführte, um dem auch dort gestiegenen Aufkommen an Anfragen zum rechtlichen Status von ICOs zu begegnen.
Laut deutschem Recht sind ICO-Betreiber gehalten, "genau zu prüfen, ob ein reguliertes Instrument, zum Beispiel ein Finanzinstrument i.S.d. § 2 Abs. 4 WpHG oder ein Wertpapier i.S.d. § 2 Nr. 1 WpPG vorliegt, um etwaige gesetzliche Anforderungen lückenlos zu erfüllen."
In diesem Monat schloss sich Deutschland auch einer europäischen Initiative an, um auf internationaler Ebene während des G20-Gipfels im März in Argentinien eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen zu diskutieren.
Am Dienstag, den 20. Februar, berichtete Cointelegraph auch über ein im US-Bundesstaat Wyoming verabschiedetes Gesetz, das bestimmte Blockchain-Token von Sicherungsanforderungen befreit, falls diese ab Juli 2018 drei Grundanforderungen erfüllen.
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