Die italienische Börsenaufsicht CONSOB hat ein 90-tägiges Verbot gegen die Krypto-Investmentfirma Tessline und deren Kryptowährung liracoin ausgesprochen. Dies geht am 4. Juni aus einer Meldung von Cointelegraph Italy hervor.
In dem entsprechenden Erlass der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa heißt es dahingehend, dass sowohl der Geschäftsbetrieb als auch der Betrieb der Webseiten von Tessline und liracoin mit sofortiger Wirkung eingestellt werden müsse, da ein Verstoß gegen Artikel 18 des italienischen Finanzrechts festgestellt wurde.
Wie aus einer Übersetzung des Europäischen Corporate Governance Institutes zu erkennen ist, sieht der Artikel 18 des italienischen Finanzrechts vor, dass Investmentfirmen bestimmte Auflagen erfüllen müssen, um ihre Dienstleistungen rechtmäßig anbieten zu können. Die entsprechenden Bestimmungen obliegen wiederum der Zentralbank und der Börsenaufsicht Italiens.
Das Verbot der Aufsichtsbehörde gegen Tessline und den lira ist zunächst für 90 Tage gültig, darunter fallen auch alle nebenstehenden Investitionsangebote der genannten Firma. Nach Ablauf der Frist wird der Fall von der CONSOB erneut geprüft.
Wie Cointelegraph im Dezember 2018 berichtet hat, hat die CONSOB schon gegen zwei andere Krypto-Projekte jeweils ein 90-tägiges Verbot verhängt, da diesen vorgeworfen wurde, betrügerische Investitionen anzubieten.
Im gleichen Monat hatte die CONSOB dann auch eine gemeinsame Warnung mit der Finanzaufsicht von Malta herausgegeben, die sich auf eine Kryptobörse bezog, die ohne entsprechende Zulassung operierte.
Mitte November hatte die italienische Börsenaufsicht außerdem eine Unterlassungsaufforderung gegen drei weitere Krypto-Investmentfirmen ausgesprochen.
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