Um Geldwäsche und die Umgehung von Finanzsanktionen durch russische Oligarchen zu bekämpfen, plant das osteuropäische Land Litauen nun eine strengere Regulierung von Kryptowährungen.

Wie das litauische Finanzministerium entsprechend am gestrigen Mittwoch bekanntgegeben hat, haben sich bereits mehrere Ministerien dafür ausgesprochen, dass die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (AML) und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Kryptowährungen verschärft werden sollen. Falls die geplanten Gesetzesänderungen vom Parlament verabschiedet werden, würden die Verpflichtungen zur Einholung und Offenlegung von Kundeninformationen zukünftig deutlich ausgeweitet werden.

Auch für Kryptobörsen würden die Auflagen strenger werden, so müssten sich diese ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von mindestens 125.000 Euro registrieren. Die Geschäftsführung der Handelsplattformen müsste zudem ihren ständigen Wohnsitz in Litauen haben.

Als Grund für diese deutlich strengeren Vorschriften gibt das Finanzministerium das rasante Wachstum der Kryptobranche und die allgemeine weltpolitische Lage an, die besonders in Osteuropa brenzlig ist:

„Eine nuancierte Regulierung von Krypto-Dienstleistern ist angesichts der internationalen Regulierungstendenzen und der geopolitischen Lage in unserer Region umso wichtiger, da viele Länder Finanzsanktionen gegen Russland und Belarus verhängt haben.“

Finanzministerin Gintarė Skaistė erklärt in der Ankündigung, dass die beschlossenen Schritte im Einklang mit den geplanten Krypto-Regulierungsmaßnahmen der Europäischen Union (EU) stehen. Dahingehend verweist das Schreiben auch darauf, dass die Kryptobranche in Litauen zuletzt rasant gewachsen ist, nachdem das Nachbarland Estland vor einigen Monaten selbst die Daumenschrauben für die Branche angezogen hat. Während sich in 2020 nur 8 Krypto-Unternehmen in Litauen angesiedelt haben, sind allein im Jahr 2021 188 neue Firmen hinzugekommen.

Gegenüber Cointelegraph erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums, dass die Gesetzesänderung keinesfalls die Tür für internationale Krypto-Unternehmen schließen soll, sondern erreichen will dass diese solide Geschäftsmodelle vorweisen können und sich an geltende Vorschriften halten:

„Die neue Vorschrift für Krypto-Unternehmen, dass deren Geschäftsführung ihren ständigen Wohnsitz in Litauen haben muss, soll dafür sorgen, dass eine bessere Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden möglich ist und dass ein besseres Verständnis des heimischen Marktes erreicht wird.“

Wie der Sprecher zudem betont, müssen die geplanten Änderungen erst noch vom Parlament verabschiedet werden. Demnach könnten diese frühestens ab dem 1. November 2022 in Kraft treten, der Großteil des Entwurfes würde sogar erst ab dem 1. Januar 2023 gelten.