Das lange als Steuerparadies geltende Portugal will nun eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 28 % auf Krypto-Vermögen erheben, die für weniger als ein Jahr gehalten werden.

Ein Regierungsdokument vom 10. Oktober enthält entsprechend eine kurze Passage über die Besteuerung von Kryptowährungen, die bisher von der portugiesischen Steuerbehörde unangetastet geblieben sind, weil diese nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden.

In der Passage heißt es, dass die portugiesische Regierung einen „breiten und adäquaten“ Gesetzesrahmen für Kryptowährungen erstellen will, was deren rechtliche Einordnung und Besteuerung angeht. Darin enthalten sind Vorschläge für eine Einkommensteuer bei Krypto-Dienstleistungen wie Mining und eine Kapitalertragsteuer für den Krypto-Handel:

„Kapitalerträge aus Krypto-Vermögen, die weniger als ein Jahr gehalten werden, werden mit 28 % besteuert. Kapitalerträge aus Krypto-Vermögen, die länger als 365 Tage gehalten werden, sind von dieser Steuer wiederum ausgenommen.“

Zudem wird eine Transaktionssteuer in Höhe von 4 % für bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen vorgeschlagen, die zum Beispiel bei Erbschaften anfallen soll.

Abschließend wird in der Passage noch betont, dass durch die neuen Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen rechtliche Klarheit geschaffen werden soll, die die Kryptobranche fördert.

Zunächst muss allerdings das portugiesische Parlament entscheiden, ob die vorgeschlagenen Steuervorgaben auch tatsächlich umgesetzt werden. Dabei ist dieser Gedanke nicht neu, denn im März 2022 hatte António Mendonça Mendes, der oberste Steuerbeamte des Landes, bereits die Besteuerung von Kapitalerträgen aus Krypto-Vermögen zur Debatte gestellt.

Deutschland hat in diesem Jahr seinerseits für mehr rechtliche Klarheit bei der Besteuerung von Kryptowährungen gesorgt. So wurden im Mai 2022 neue Richtlinien für den steuerlichen Umgang mit diesen veröffentlicht. Aus diesen geht hervor, dass Kapitalerträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) ubd Ethereum (ETH) nach einem Jahr nicht mehr versteuert werden müssen.