Die US-Staatsanwaltschaft hat einen Antrag von einem ehemaligen Mitarbeiter des NFT-Marktplatzes OpenSea abgelehnt, den Begriff Insiderhandel aus der Anklage zu streichen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte in einer Notiz vom 14. Oktober, dieser Begriff würde die Handlungen die dem ehemaligen OpenSea-Produktmanager Nathaniel Chastain vorgeworfen werden, genau beschreiben. Damit reagierte sie laut Law360 auf einen Antrag vom 3. Oktober von Chastain, demzufolge dieser Begriff nicht mehr verwendet werden sollte.

Chastain wurde im Juni angeklagt, weil er von Juni bis September 2021 angeblich 45 NFTs über anonyme Wallets gekauft und mit Gewinn verkauft haben soll. Dabei soll er seine Position bei OpenSea ausgenutzt haben, um vorherzusehen, welche Sammlungen auf der Homepage veröffentlicht werden. Dadurch ist der Wert oft gestiegen.

Chastain argumentierte, die Verwendung des Begriffs "Insiderhandel", um seine mutmaßlichen Handlungen zu beschreiben, sei "aufhetzerisch" und habe nichts mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu tun. Er fügte hinzu, die Geschworenen könnten durch den Begriff beeinflusst werden, wenn sein Fall vor Gericht gebracht wird.

Er erklärte weiter, "Insiderhandel" würde nur für Wertpapiere und nicht für NFTs gelten. Das hat sein Anwaltsteam im August bereits behauptet. Der Ausdruck werde den Anwälten zufolge lediglich verwendet, um die Aufmerksamkeit der Medien zu erregen und die Meinung der Geschworenen über ihn zu verzerren.

Die Staatsanwaltschaft erwiderte, der Begriff würde die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen "genau wiedergeben" und sei nicht "so aufhetzerisch", dass er die "extreme Maßnahme" rechtfertige, den Begriff aus der Anklage zu streichen.

Sie wiesen auch seine Behauptung zurück, Insiderhandel gelte nur für Wertpapiere. Das bezeichneten sie als einen "Rechtsfehler" und ein "unangemessen verkrampftes Verständnis des Begriffs", da er für mehrere Arten von Betrug verwendet werden könne, bei denen jemand mit internem Wissen mit Vermögenswerten handelt.

Der Begriff "Insiderhandel" wurde vor Chastains Anklage in Bezug auf Kryptowährungen oder NFTs noch nie verwendet.

Im Juni, kurz nach der Anklageerhebung gegen Chastain, hat die ehemalige SEC-Anwältin Alma Angotti erklärt, dass NFTs in diesem Fall als Wertpapiere bezeichnet werden könnten, da sie nach dem Howey-Test als solche betrachtet werden könnten.

Der Howey-Test wird verwendet, um festzustellen, ob es sich bei einer Transaktion um einen "Investitionsvertrag" handelt. Ein solcher liegt dann vor, wenn "Geld in ein gemeinsames Unternehmen investiert wird und man durchaus erwarten kann, dass durch die Bemühungen anderer Gewinne erzielt werden", wie die SEC erklärt.