Der Leiter der Rechtsabteilung von Ripple, Stuart Alderoty, legte nun den Inhalt des Vergleichsvorschlags der US-Börsenaufsicht (SEC) offen, bevor die Behörde im Dezember 2020 Klage gegen das Krypto-Unternehmen einreichte.
Im Rückblick auf den dritten Jahrestag der Klage verriet Alderoty die damaligen Vergleichsbedingungen, die von der SEC vor der Einleitung des Verfahrens vorgeschlagen wurden. Er erklärte, dass die SEC, bevor sie Ripple verklagte, folgenden Vergleich vorschlug: XRP öffentlich als Wertpapier zu deklarieren und dem Markt eine kurze Zeitspanne zu gewähren, um mit dieser Änderung „in Einklang zu kommen“.
Am 22. Dezember 2020 beschuldigte die SEC den Mitbegründer von Ripple, Christian Larsen, und den CEO der Firma, Bradley Garlinghouse, einen nicht registrierten Wertpapierverkauf mit der firmeneigenen Kryptowährung durchgeführt zu haben, um dadurch mehr als 1,3 Milliarden US-Dollar einzunehmen.
Laut dem jüngsten Beitrag von Alderoty forderte die SEC Ripple im Jahr 2020 zuvor auf, öffentlich anzuerkennen, dass XRP ein Wertpapier ist, und gewährte dem Unternehmen ein kurzes Zeitfenster für die Einhaltung der geltenden Krypto-Regulierungsvorschriften. Ripple lehnte die Forderung der SEC jedoch ab und entgegnete, XRP sei kein Wertpapier. Darüber hinaus argumentierte es, dass die SEC es versäumt habe, einen regulatorischen Rahmen für Kryptowährungen zu schaffen.
Alderoty betonte, dass die SEC jedoch bis jetzt keine klaren Regeln für Krypto aufgestellt hat. Trotz der Kritik aus der Branche und der Verlagerung von Unternehmen ins Ausland hat die US-Aufsichtsbehörde drei Jahre nach der XRP-Klage noch immer keine ordnungsgemäße Compliance für die Kryptobranche festgelegt. Stattdessen verfolgte sie eine Strategie der Strafverfolgung und leitet rechtliche Schritte gegen große Kryptobörsen wie Coinbase und Binance ein.
Der Ripple-Chefanwalt betonte weiter, dass der Kern des Falles trotz verschiedener Perspektiven stets darin bestand, zu zeigen, dass XRP für sich genommen kein Wertpapier ist.
US-Kryptounternehmen sind der Ansicht, dass die aktuellen Wertpapiergesetze nicht für Krypto-Assets geeignet sind, aber dennoch hat die SEC nur minimale Fortschritte bei der Schaffung eines spezifischen Krypto-Regulierungsrahmens gemacht.
Die zuständige Richterin Analisa Torres entschied in einem summarischen Urteil vom Juli 2023, dass XRP – zumindest beim Verkauf an Privatanleger – kein Wertpapier ist und setzte damit einen Paukenschlag in dem Verfahren.
Im Oktober berichtete Cointelegraph, dass die SEC die Anklage gegen Garlinghouse und Larsen fallen ließ.
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