Die Schweizer Fintech-Firma X8 AG hat von der Scharia Prüfungsstelle ein Zertifikat für ihren -basierten Stablecoin erhalten, wie Reuters U.K. am 12. November berichtet.
Die Shariyah Review Bureau (SRB) genannte Prüfstelle ist eine Wirtschaftsberatung, die von der Zentralbank von Bahrain lizensiert ist. Sie hat Büros in zwölf Ländern und hält einen Marktanteil von über 13% an saudischen Investmentfirmen, die von der Kapitalmarktaufsicht (CMA) des Landes genehmigt sind. Außerdem besitzt sie mehr als 21% an den Versicherungsgesellschaften, die an der saudischen Aktienbörse notiert sind.
Die Frage, ob Kryptowährungen mit den religiösen Rechtsvorschriften der Scharia konform sind, hängt maßgeblich vom islamischen Spekulationsverbot ab. Reuters merkt an, dass einige islamische Gelehrte den Handel von Kryptowährungen als analog zur „Übertragung von Eigentumsrechten“ interpretieren, was unter Scharia-Recht wiederum erlaubt ist.
Laut Francesca Greco, der Direktorin und Mitbegründerin von X8, ist die ETH-basierte Kryptowährung des Unternehmens ein sogenannter „Stablecoin“. Dieser ist wiederum aus einem Mix von acht verschiedenen Fiat-Währungen und Gold abgesichert, wodurch die Bedenken der muslimischen Prüfer, im Bezug auf Volatilität und Spekulation, aufgelöst werden.
Als Teil der geplanten Expansion in den mittleren Osten möchte X8 auch eine eigene Kryptobörse eröffnen, die ebenso eine Scharia-konforme Handelsplattform beinhaltet. Im Hinblick auf diese Pläne sagte Greco gegenüber Reuters, dass die Firma sich schon mit den ortsansässigen Börsen in Abu Dhabi, Dubai und Bahrain getroffen habe. „Die Golfstaaten sind ein toller Standort für Unternehmen der Finanztechnologie, da die Region ein Zentrum für Fintech werden möchte“, wie sie in diesem Zusammenhang ausführt.
Wie im Juli berichtet hat der Altcoin Stellar (XLM) ebenfalls ein Zertifikat für Scharia-Kompatibilität erhalten, wobei man behauptet, das erste Blockchain-Protokoll zu sein, dass ein solches Dokument erhalten habe. Um den Titel als „Erster“ streiten sich in dieser Hinsicht aber noch anderen Unternehmen, wie der Krypto-Token NOORCOIN, der schon im März ein Scharia-Zertifikat vom World Sharia Advisory Committee erhalten hatte.
Bitcoin wurde im April seinerseits vom Scharia-Prüfer Blossom Finance als „generell zulässig“ anerkannt. Der Scharia-Experte Muhammad Abu Bakar warnte in diesem Zusammenhang allerdings davor, dass Digitalwährungen zwar „halal“ (erlaubt) wären, dass Anleger diese jedoch nicht zu Investitionszwecken kaufen sollten.
Matthew J. Martin, Geschäftsführer von Blossom Finance, sagte im Februar gegenüber Cointelegraph, dass Bitcoin als Zahlungsmittel sogar noch mehr halal sein könnte als Fiat-Währungen, da es auf einem Proof-of-Work (Arbeitsmechanismus) basiert, statt auf Schulden.
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