Die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hat einen Leitfaden für die Beantragung ihrer neuen Fintech-Lizenz herausgegeben, wie aus einer offiziellen Pressemitteilung der Behörde hervorgeht.

Die Schweizer Aufsichtsbehörde teilt mit, dass Antragsteller aus dem Fintech-Bereich, worunter auch Blockchain- und Krypto-Unternehmen fallen, die Lizenz ab 2019 bei der Behörde beantragen können.

In der Lizenz werden „erleichternde Anforderungen” nach der Bankenverordnung gestellt, um damit innovative Firmen zu fördern, wobei diese bis zu 100 Mio. Schweizer Franken (CHF) als Investitionseinlage annehmen dürfen. Allerdings dürfen diese Gelder von den Unternehmen selbst weder angelegt noch verzinst werden.

Um die Lizenz zu erhalten, müssen die Antragsteller eine Reihe von Informationen über ihr Fintech-Projekt offenlegen, darunter eine Unternehmensbeschreibung, ein Business-Plan, Methoden zur Anlageverwaltung, Risiko-Management, Verfahren zum Schutz gegen Geldwäsche (AML) und weitere Details.

Die Lizenz namens „Bewilligung betreffend Personen nach Art. 1b Bankengesetz (Fintech-Bewilligung)“ wurde seit Februar 2018 erarbeitet und soll am 1. Januar in Kraft treten.

Im November hatte die FINMA die erste Krypto-Lizenz der Schweiz vergeben, die ein Krypto-Investmentfonds erhalten hatte. Mit der entsprechenden Lizenz können Unternehmen eine Reihe von Investitionsdienstleistungen anbieten, wobei diese auch in Kombination mit Bitcoin (BTC) und anderen Krypto-Vermögenswerten stehen dürfen.

Die Finanzaufsicht hatte zuvor Richtlinien zur Regulierung von Initial Coin Offerings (ICOs) veröffentlicht, wobei diese zur Förderung der Blockchain-Technologie dienen sollten.