Die insolvente Krypto-Sparplattform Celsius Network sieht sich nun noch weiteren Problemen ausgesetzt, denn einige Kunden haben inzwischen rechtliche Schritte unternommen, um ihre seit Juni eingefrorenen Gelder zurückzubekommen.

So hat am gestrigen Mittwoch eine Gruppe aus 64 Anleger von Celsius entsprechend eine Beschwerde beim zuständigen Insolvenzgericht von New York eingereicht, um die Freigabe ihrer Gelder zu erwirken.

Laut den Gerichtsdokumenten fordern die Anleger die Rückzahlung von insgesamt 22,5 Mio. US-Dollar an Krypto-Vermögen, die die Celsius in ihrem Custody Service für die betreffenden Nutzer verwahrt.

Die Anleger weisen darauf hin, dass Celsius „bisher keinerlei Auszahlungen“ ermöglicht, so können auch keine Krypto-Gelder ausgebucht werden, die sich in dem Verwahrungsdienst der Plattform befinden. In diesem Zusammenhang geben die Kläger zu bedenken, dass dies im Widerspruch zu den „ziemlich eindeutigen Geschäftsbedingungen für Anleger“ steht, denn hier heißt es, dass die eingelagerten Krypto-Vermögen „jederzeit im Besitz der Nutzer bleiben“.

Tatsächlich sprechen die AGBs der Sparplattform davon, dass Krypto-Gelder, die in den firmeneigenen Custody Wallets verwahrt werden, zu keinem Zeitpunkt Besitz des Krypto-Unternehmens sind.

Celsius wird die Krypto-Vermögen in den Custody Wallets nicht transferieren, verkaufen, verleihen oder anderweitig beleihen, sofern dies nicht explizit von den Kunden gewünscht wird. Die einzigen Ausnahmen sind gerichtliche oder behördliche Anordnungen“, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Stand vom April 2022 dahingehend ausführen.

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