Cointelegraph
Marie Huillet
Verfasst von Marie Huillet,Ehemaliger Redaktionsautor
Igor Belkin
Geprüft von Igor Belkin,Ehemaliger Redakteur

Aktienaufsicht der Arabischen Emirate genehmigt ab 2019 ICOs

Die Aktienaufsicht der Vereinigten Arabischen Emirate plant für 2019 die Einführung von ICOs auf den Finanzmärkten, nachdem die Einstufung als Wertpapier nun erfolgt ist.

Aktienaufsicht der Arabischen Emirate genehmigt ab 2019 ICOs
Nachricht

Die Aktienaufsichtsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) will ab 2019 offiziell Initial Coin Offerings (ICO) auf den heimischen Finanzmärkten erlauben, wie Reuters am 8. Oktober berichtet.     

Im Artikel heißt es dazu, dass die Behörde die innovative Methode der Kapitalbeschaffung zulassen möchte, um den ansässigen Unternehmen alternative Finanzierungswege zu eröffnen. Dies geschieht vor dem Hintergrund „schwacher“ Aktienmärkte und niedriger Ölpreise, die in den vergangenen Jahren die Börsengänge in der Region negativ beeinflusst haben.

Reuters zitiert Obaid Saif al-Zaabi, den Leiter der zuständigen Finanzaufsicht, mit den Worten:

„Der Aufsichtsrat der Behörde für Wertpapiere & Rohstoffe [ESCA] genehmigt die Einstufung von ICOs als Wertpapiere. Wir planen die entsprechenden Regulierungsvorschriften im ersten Halbjahr 2019 fertigzustellen.“

Al-Zaabi fügt hinzu, dass die ESCA zur Zeit die Bestimmungen für ICOs in Kooperation mit internationalen Beratern ausarbeitet. Außerdem soll in Partnerschaft mit den Aktienmärkten von Dubai und Abu Dhabi eine gemeinsame Handelsplattform für ICOs entwickelt werden.

Des Weiteren meint Al-Zaabi, dass das Wirtschaftsministerium neue Vorschriften für Börsengänge (IPOs) vorgelegt hat, die derzeit vom Premierminister geprüft werden. Zusätzlich ist eine weitere Gesetzesinitiative eingebracht worden, die vorsieht, dass 20% der Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen zukünftig Frauen sein sollen.

Wie zuvor berichtet, ist die Meldung der ESCA eine Bestätigung der regierungsnahen Quellen, die auf ein mögliches ICO-Gesetz hingewiesen hatten. Sobald die Regelung im offiziellen Amtsblatt auftaucht, gilt das Gesetz als verabschiedet.

Damals hieß es ebenfalls, dass die Regierung wohl auch beabsichtige, einen „Gesetzes-Sandkasten” zu schaffen, der Finanztechnologie aus anderen Ländern anlocken soll.

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