Der Europäische Rat hat überarbeitete Vorschriften gebilligt, die die steuerlichen Meldepflichten auf die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten ausweiten. Das ist die achte Version der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC), die eine Reihe von Verfahren für den automatischen Informationsaustausch unter europäischen Regierungen zu Steuerzwecken vorsieht.

DAC8 wurde im Dezember vorgeschlagen und am 16. Mai nach der Verabschiedung von der Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung genehmigt, da die Richtlinie von den Definitionen in diesem Gesetz abhängt. Die neue DAC hält sich an das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Oktober veröffentlichten Meldestandards.

DAC8 erfordert von Anbietern von Krypto-Vermögenswerten (CASPs), Informationen über Krypto-Übertragungen jeglicher Höhe zu sammeln, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und verdächtige Transaktionen zu identifizieren. Sie stärkt die Vorschriften der Europäischen Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und schlägt die Einrichtung einer neuen europäischen AML-Stelle vor. Die vorgeschlagene Verordnung verlangt von CASPs:

"Sicherstellung, dass bei der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten der Name des Empfängers, die Distributed-Ledger-Adresse des Empfängers in den Fällen, in denen eine Übertragung von Krypto-Vermögenswerten in einem Netzwerk mit DLT oder ähnlicher Technologie registriert wird, und die Kontonummer des Empfängers in den Fällen, in denen ein solches Konto existiert, angegeben werden."

In der vorgeschlagenen Verordnung heißt es außerdem: "Die Informationen sollten auf sichere Art und Weise und im Vorfeld oder gleichzeitig mit der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten übermittelt werden."

Neben den neuen Anforderungen für CASPs enthält DAC8 neue Meldevorschriften für einkommensstarke Personen und verschärfte Anforderungen für die Übermittlung von Steueridentifikationsnummern.

Die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson sagte in einer Erklärung dazu:

"Die heutige Entscheidung ist eine schlechte Nachricht für diejenigen, die Krypto-Assets für ihre illegalen Aktivitäten, zur Umgehung von EU-Sanktionen oder zur Finanzierung von Terrorismus und Krieg missbraucht haben. Das wird in Europa nicht mehr möglich sein, ohne dass man nicht enttarnt wird."

Änderungen an der DAC werden nicht durch Gesetzgebung vorgenommen, sondern durch einen Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten des Europäischen Rates.