Das US-Büro für Regierungsethik (OGE) hat Bundesangestellte angewiesen, ihre virtuellen Währungsbestände zu melden, wie aus einer neuen Richtlinie vom 18. Juni hervorgeht. Die Richtlinie wird etwa 2 Millionen Mitarbeiter der staatlichen Exekutive betreffen, einschließlich der Ministerien für Heimatschutz, Armee, Justiz, Veteranenangelegenheiten und andere.

Laut der Mitteilung betrachte die OGE "die virtuelle Währung nicht als 'echte' Währung oder gesetzliches Zahlungsmittel". Die in der Richtlinie dargelegten Melde- und Konfliktgrundsätze gelten gleichermaßen für digitale Vermögenswerte, wie zum Beispiel "Coins" und "Token", die im Rahmen von Initial Coin Offerings erstanden wurden (ICOs) oder unter Verwendung von Blockchain-Technologie ausgegeben oder verteilt wurden. Darin heißt es:

"Meldepflichtige melden ihre Bestände in einer virtuellen Währung, wenn der Wert des virtuellen Währungsbestandes am Ende der Meldeperiode 1.000 US-Dollar (860 Euro) übersteigt oder wenn der Ertrag des virtuellen Währungsbestandes während der Meldeperiode 200 US-Dollar (170 Euro) übersteigt. Meldepflichtige müssen den Namen der virtuellen Währung und, falls sie über eine Börse oder Plattform gehalten wird, die Börse oder Plattform, auf der sie gehalten wird, nennen."

Die Entwicklung von Richtlinien wurde als wichtig erachtet, weil "virtuelle Währungen eine häufigere Nutzung und häufigeren Zugang erfahren und die Mitarbeiter, die über virtuelle Währungen verfügen, sich daher in zunehmendem Maße von ihren Ethikbeauftragten bezüglich ihrer Meldepflichten zur finanziellen Offenlegung beraten lassen".

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Transaktionen mit bestimmten Anlagevermögenswerten, d.h. verschiedenen Formen von Wertpapieren, zu melden. Die Anforderungen hängen jedoch davon ab, ob ein bestimmter digitaler Vermögenswert als Wertpapier gilt. Bei Unsicherheiten empfiehlt die Behörde: "Ethikbeauftragte raten dem Mitarbeiter, Transaktionen dieses Vermögenswertes über periodische Transaktionsberichte zu melden, wenn der Wert der Transaktion die Meldeschwelle überschreitet".

Darüber hinaus besagt die Richtlinie, dass die digitale Währung ein "Investment-Vermögenswert" sei und "für die Mitarbeiter, die sie besitzen, einen Interessenkonflikt schaffen könnte", und sie fällt unter keine Ausnahmeregelung zu Interessenkonflikten. Dem Dokument zufolge muss die OGE möglicherweise weitere Richtlinien herausgeben, wenn "die Natur von virtuellen Währungen besser definiert wird".

Im März verbot die Südkoreanische Regierung ihren eigenen Beamten das Halten und Handeln mit Kryptowährung. Das gilt als "das erste Mal, dass die Regierung ein virtuelles Währungsverbot für alle Regierungsmitarbeiter eingeführt hat". Laut dem Ministerium für Personalmanagement verstoßen Beamte, die am Kryptowährungshandel teilnehmen, "gegen das Verbot von Unterlassungspflichten nach dem Beamtenrecht" und werden mit Disziplinarmaßnahmen belegt.