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David Attlee
Verfasst von David Attlee,Ehemaliger Redaktionsautor
Felix Ng
Geprüft von Felix Ng,Redakteur

Usbekistan erlaubt Mining, aber nur mit Solarenergie

Mining-Unternehmen dürfen in Usbekistan völlig legal ihren Betrieb aufnehmen, allerdings zukünftig nur noch mit selbst produziertem Solarstrom.

Usbekistan erlaubt Mining, aber nur mit Solarenergie
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Das Nationale Amt für Potenzielle Projekte (NAPP) in Usbekistan hat seine Auflagen für die Ansiedlung von Mining-Unternehmen bekanntgegeben. Demnach dürfen Bitcoin (BTC) und andere Kryptowährungen zukünftig nur noch unter der Verwendung von Solarenergie abgebaut werden.

Wie es entsprechend auf einer offiziellen Regierungsseite heißt, sollen die „Vorgaben für das Mining von Kryptowährungen“ am 9. Juli endgültig in Kraft treten. Darin heißt es klar und deutlich:

„Mining soll zukünftig nur noch von zugelassenen Organisationen unter der Verwendung von Solarenergie betrieben werden.“

Erschwerend kommt für die Mining-Branche hinzu, dass die benötigten Photovoltaikanlagen von den Mining-Unternehmen selbst gekauft und betrieben werden müssen.

Darüber hinaus müssen alle Unternehme eine Zulassung einholen und sich in einem nationalen Handelsregister für Miner registrieren. Immerhin soll dieser Prozess möglichst unbürokratisch sein und von der Antragstellung bis hin zur Zulassungserteilung nicht länger als 20 Tage dauern. Die Genehmigungen wären jedoch immer nur für 1 Jahr gültig.

Die im April neu aufgestellte NAPP ist inzwischen die federführende Behörde für die Regulierung der Kryptobranche in Usbekistan. Auslöser dafür sind mehrere Initiativen von Präsident Shavkat Mirziyoyev, der in seinem Land schon seit längerem einen rechtlichen Rahmen für Kryptowährungen schaffen will. Dabei geht Mirziyoyev allerdings eher konservativ vor, wie auch an den neuen Bestimmungen zu erkennen ist, so hatte er im September 2018 bereits ein Gesetz verabschiedet, dass usbekischen Firmen die Eröffnung von Kryptobörsen verboten hat. Lediglich internationalen Unternehmen ist dies gestattet.

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