Die Legislative von Wyoming hat am 6. März House Bill 70 verabschiedet, welche besagt, dass bestimmte Blockchain-Token von Wertpapiervorschriften und Geldübertragungsgesetzen ausgenommen werden können. 

Der Gesetzesentwurf, welcher bereits anonym durch die dritte Lesung am 19. Februar im Repräsentantenhaus von Wyoming gegangen ist, wurde gestern auch vom Senat in der ebenfalls dritten Lesung abgesegnet.

“Offene Blockchain-Token”, die bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder andersweitig angeboten werden, können von den Regulierungsmaßnahmen ausgenommen werden, falls sie nicht "als Investment" vermarktet werden, sondern als Zahlungsmittel "für das Erhalten von Gütern und Dienstleistungen". Ferner darf der Entwickler oder Verkäufer nicht versuchen, “den Preis des Token auf dem Sekundärmarkt zu beeinflussen.”

Am 5. März hatte die Legislatur von Wyoming einen weiteren Entwurf mit einer Mehrheit von 28 zu 3 erlassen. House Bill 19 bezieht sich auf die Maßnahme, virtuelle Währungen vom "Wyoming Money Transmitter Act" auszuschließen.

Ein weiterer Entwurf mit Krypto-Bezug, der Senat Bill 111, welcher am 16. Februar erfolgreich den Senat von Wyoming durchlief, schließt virtuelle Währungen von der staatlichen Vermögensbesteuerung aus.

Jener Gesetzesentwurf soll laut Informationen, die dem legislativer Verfolgungsdienst Legiscan vorliegen, am 6. März erfolgreich eine zweite Lesung im Repräsentantenhaus durchlaufen haben.