Cointelegraph
Markus Kasanmascheff
Verfasst von Markus Kasanmascheff,Ehemaliger Redaktionsautor
Igor Belkin
Geprüft von Igor Belkin,Ehemaliger Redakteur

BaFin genehmigt öffentliches STO für erste deutsche Blockchain-Immobilie

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat das erste öffentliche Security Token Offering für eine Blockchain-Immobilie in Deutschland genehmigt.

BaFin genehmigt öffentliches STO für erste deutsche Blockchain-Immobilie
Nachricht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das erste öffentliches Security Token Offering (STO) für eine Blockchain-Immobilie in Deutschland durch das Startup Brickblock genehmigt. Dies meldete das Finanzportal Cash.online am 30. Oktober.

Immobilie bereits seit März auf der Blockchain

Nach der Genehmigung des Wertpapierinformationsblatts (WIB) für eine bereits tokenisierte Immobilie kann Brickblock diese jetzt per STO auch öffentlich Anlegern anbieten. Öffentlich durchgeführte STOs in Deutschland erfordern nach aktueller Rechtslage ähnlich wie Initial Public Offerings an klassischen Börsen einen Wertpapierprospekt.

Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um ein Wohnhaus aus Wiesbaden mit einem geschätzten Wert von 2,2 Millionen Euro. Brickblock hatte dessen Inhaberanteile in Form von Token bereits im März privat an akkreditierte Investoren verkauft.

Blockchain-Strategie sorgt Klarheit

Die von der Bundesregierung im September veröffentlichte Blockchain-Strategie mit einem Gesetzesentwurf für STOs ebnete laut Cash.online den Weg für die BaFin-Genehmigung für einen öffentlichen Verkauf der Token. Brickblock habe die Genehmigung nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der Blockchain-Strategie erteilt.

Cointelegraph verpflichtet sich zu unabhängigem und transparentem Journalismus. Dieser Nachrichtenartikel wird gemäß der Redaktionsrichtlinie von Cointelegraph erstellt und zielt darauf ab, genaue und zeitnahe Informationen bereitzustellen. Leser werden dazu ermutigt, Informationen eigenständig zu überprüfen. Lesen Sie unsere Redaktionsrichtlinie https://de.cointelegraph.com/editorial-policy