Ein amerikanisches Bundesgericht hat die laufende zivilrechtliche Sammelklage gegen die marktführende Kryptobörse Binance abgewiesen, in der es darum ging, dass die Krypto-Handelsplattform unrechtmäßig als Aktienbörse agiert und Kryptowährungen verkauft haben soll, die nicht ordnungsgemäß bei der US-Börsenaufsicht SEC als Wertpapiere zugelassen sind.

In der ursprünglichen Klageschrift, die beim „U.S. District Court for the Southern District of New York“ von mehreren Krypto-Anlegern zusammen eingereicht wurde, wurden explizit die Kryptowährungen EOS, BNT, SNT, QSP, KNC, TRX, FUN, ICX, OMG, LEND, ELF und CVC als unzulässige Wertpapiere genannt. In einer späteren Version wurden die Kryptos BNT, SMT und CVC dann von dieser Argumentation ausgenommen.

Wie die Anleger weiter ausführten, hätten die von ihnen gekauften Kryptowährungen nach den Investitionen massiv an Wert verloren, weshalb die Kläger Schadensersatz für die eigentlichen Investitionen und die von Binance erhobenen Investitionsgebühren fordern.

„Binance und die Herausgeber der Kryptowährungen haben unrechtmäßig Millionen von Transaktionen durchgeführt, in denen sie die Kryptos angeboten und verkauft haben, ohne diese als Wertpapiere zu registrieren und ohne dass die Binance bei der SEC als Wertpapierbörse zugelassen ist. In Folge dessen wurden die Anleger nicht ausreichend über die beträchtlichen Risiken dieser Investitionen informiert, wie es sowohl das Landes- als auch das Bundesrecht vorsehen.“

Des Weiteren argumentieren die Kläger, dass die Binance bewusst den Hype um Kryptowährungen ausgenutzt hätte, um allerlei Kryptowährungen und einführende Token-Verkäufe (ICOs) zu vermarkten und von den entstehenden Handelsgebühren zu profitieren, während die Anleger diese „mit einer berechtigten Gewinnerwartung angekauft“ hätten.

Richter Andrew Carter entgegnet in seinem Urteilsspruch allerdings, dass die klagenden Anleger nach ihren Investitionen mehr als ein Jahr gewartet hätten, um eine Beschwerde einzureichen und Klage zu erheben. So wurde der Großteil der Kryptowährungen bereits 2018 angekauft, die eigentliche Anklageerhebung erfolgte jedoch erst im April 2020.

Die Anleger erwiderten daraufhin, dass die SEC erst im April 2020 einen Rechtsrahmen für die Einstufung von Kryptowährungen als Wertpapiere herausgeben hätte, weshalb erst ab diesem Zeitpunkt eine Beschwerde und Anklage möglich gewesen sei. Richter Carter urteilt hingegen, dass die relevanten Gesetze greifen, sobald ein Verstoß auftritt, nicht erst, sobald dieser bemerkt wird.

Zudem weist Richter Carter darauf hin, dass das amerikanische Wertpapierrecht für die Binance keine Gültigkeit besitzt, da die Handelsplattform nicht in den USA, sondern auf den Cayman Islands registriert ist. Die Kryptobörse greift für ihre Dienste zwar auf die amerikanischen Amazon Web Services zurück, doch dieser Umstand allein reicht für das Gericht nicht, um die Plattform als amerikanische Börse einzustufen.

„Die Kläger müssen schon mehr vorbringen, als nur den Umstand, dass sie als amerikanische Einwohner Kryptowährungen gekauft haben, die über kalifornische Server bewegt wurden, auf denen die Webseite von Binance gehostet wird“, so Carter.

Der vorliegende Fall ist allerdings nicht die einzige derartige Klage. So wurde am 11. März beim selben Gericht auch eine Sammelklage gegen die Kryptobörse Coinbase eingereicht, der ebenfalls zum Vorwurf gemacht wird, unrechtmäßigen Wertpapierhandel betrieben zu haben.

Bei Redaktionsschluss hat die Binance bisher noch nicht auf Anfrage von Cointelegraph reagiert.