Die Blockchain Association hat einen sogenannten Amicus Curiae Brief im Gerichtsverfahren der US-Börsenaufsicht SEC gegen den Messenger-Dienst Telegram eingereicht.

Die Blockchain Association, der amerikanische Verband der Blockchain-Branche, in dem sich mehrere namhafte Unternehmen zusammengeschlossen haben, hat am 21. Januar am Bezirksgericht von Süd-New York einen sogenannten Amicus Curiae Brief eingereicht. Hierbei handelt es sich im amerikanischen Recht um die Stellungnahmen einer am Verfahren unbeteiligten Partei, die jedoch durch die Gerichtsentscheidung mitbetroffen sein könnte und deshalb angehört werden kann.

SEC soll für Klarheit sorgen

In dem entsprechenden Schreiben widerspricht die Blockchain Association den Vorwürfen, die die Börsenaufsicht im Oktober 2019 gegen Telegram erhoben, hatte. Die SEC hatte damals argumentiert, dass es sich bei dem Verkauf der Gram (GRM) Kryptowährung des Messenger-Dienstes um einen rechtswidrigen Verkauf von Wertpapieren handelt.

Allerdings hat die SEC bisher noch nicht genau definiert, unter welchen Voraussetzungen sie Krypto-Vermögenswerte als Wertpapier einstuft und wann nicht. Diesen Mangel an rechtlicher Klarheit prangert auch die Blockchain Association an. In Folge dessen befürchtet der Verband, dass die Entscheidung des Gerichts, wohl oder übel Konsequenzen für die gesamte Kryptobranche haben könnte. So heißt es in dem Brief:

„Die SEC hat bereits anerkannt, dass einige digitale Vermögenswerte keine Wertpapiere sind und dass sich der Status eines jeweiligen Vermögenswertes im Laufe der Zeit wieder ändern kann. Deshalb gibt es keinerlei Notwendigkeit, im vorliegenden Fall eine Allgemeinregelung zu treffen, die digitale Vermögenswerte generell zu Wertpapieren machen würde.“

Telegram hat dem Wertpapierrecht entsprochen

Des Weiteren argumentiert die Blockchain Association, dass der Verkauf der Telegram Kryptowährung ordnungsgemäß nach den Vorgaben des Wertpapierrechts abgehalten wurde, woraufhin sich die SEC „bizarrer Weise dazu entschieden hat, das von Telegram ausgewählte Verkaufsmodell, das explizit ausgewählt wurde, um mit dem Wertpapierrecht in Einklang zu stehen, zu kritisieren“.

In diesem Zusammenhang meint der Verband, dass die Einschätzung der SEC, dass der Verkauf, der damals noch nichtexistierenden Kryptowährung gleichsam eine Art Investitionsvertrag darstellen würde, falsch sei. Zudem hätte die Börsenaufsicht zu einem vorherigen Zeitpunkt erklärt, dass ein Krypto-Token seinen Status als Wertpapier wieder verlieren könne, sobald das zugehörige Blockchain-Netzwerk in Betrieb genommen wird. Dementsprechend schreibt der Verband:

„Das betreffende Verkaufsmodell steht im Einklang mit dem Wertpapierrecht. Das Gericht sollte einen lange geplanten und heiß ersehnten Verkauf der Kryptowährung nicht unterbinden, da die Kaufverträge zwischen souveränen Wirtschaftssubjekten geschlossen werden. Dies würde letztendlich nur den Anlegern schaden, die durch das Wertpapierrecht eigentlich geschützt werden sollen.“

Auch Digitale Handelskammer meldet sich zu Wort

Die Digitale Handelskammer hatte am 21. Januar ebenfalls einen Amicus Curiae Brief in dem Fall zwischen Telegram und der SEC eingereicht. Die Handelskammer betonte dabei allerdings, dass sie nicht darauf abzielt, die Frage zu klären, ob der Verkauf der Telegram Kryptowährung einen Verstoß gegen das Wertpapierrecht darstellt, sondern dass sie sich vielmehr rechtliche Klarheit wünscht, was die zukünftige Regulierung von Kryptowährungen angeht.

Die Kryptobörse Liquid Exhange soll derweil den von ihr geplanten Weiterverkauf der Gram Kryptowährung rückgängig gemacht, da Telegram auf Grund des Rechtsstreits den Start der TON Blockchain verschoben hat. Die Kryptobörse hat allen Investoren, die am inoffiziellen Verkauf teilgenommen hatten, ihre Gelder zurückerstattet.