Die US-Regulierungsbehörde SEC hat bekanntgegeben, dass Telegram und der geplante GRM-Token ein nicht registriertes digitales Token-Offering darstellen würden.
Einer Pressemitteilung vom 11. Oktober zufolge hat die SEC einen Antrag auf eine Notmaßnahme und einstweilige Verfügung gegen Telegram und das Telegram Open Network (TON) beim Gericht in Manhattan eingereicht.
Vorwürfe
In dem Antrag wird behauptet, dass Telegram und TON den Verkauf der GRM-Token nicht registriert habe. Die SEC betrachte diese Token als Wertpapiere und daher hätten diese unter dem Wertpapiergesetz von 1933 bei der SEC registriert werden müssen.
Stephanie Avakian kommentierte dazu:
"Unsere Notmaßnahme von heute soll verhindern, dass Telegram die US-Märkte mit digitalen Token überschwemmt, die in unseren Augen rechtswidrig verkauft wurden."
Der Hintergrund
Im Februar 2018 hatte Telegram jedoch bereits den sogenannten „Antrag D“ bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereicht. Der Antrag D kann gestellt werden, wenn Unternehmen ein Wertpapier wollen, ohne dieses registrieren zu müssen. Dafür können zwei entsprechende Ausnahmeregelungen bemüht werden. Die Ausnahmeregel 506 (b) sieht vor, dass das Unternehmen sein Wertpapier nicht bewerben darf, allerdings darf das Wertpapier dann an akkreditierte Investoren und bis zu 35 nicht akkreditierte Investoren verkauft werden, wobei die nicht akkreditierten Investoren wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen:
„Jeder Käufer, der kein akkreditierter Investor ist, muss über ausreichend Kenntnisse und Expertise in Finanz- und Wirtschaftsdingen verfügen, um in der Lage zu sein, die Chancen und Risiken des jeweiligen Investments adäquat abschätzen zu können.“
Ausnahmeregel 506 (c) ist etwas weniger kompliziert, da diese lediglich einen Verkauf an akkreditierte Investoren zulässt. Allerdings darf das Unternehmen sein Wertpapier und dessen Verkauf dann auch bewerben. Telegram hatte im Formular D entsprechend eine Ausnahmegenehmigung nach 506 (c) erbeten.
Telegrams Antrag D zur Erwirkung der Ausnahmeregel 506(c)
Das Problem
Die Telegram Kryptowährung namens GRM sollte deshalb im Rahmen des Token-Verkaufs nur an akkreditierte Investoren herausgegeben werden. Die Börsenaufsicht befürchtet jedoch, dass die Investoren dann wiederum in der Lage wären, die Kryptowährung, die in diesem Fall als Wertpapier klassifiziert wird, weiterzuverkaufen. Ein solcher Weiterverkaufe würde wiederum gegen die Ausnahmeregelung 506(c) verstoßen, da so auch nicht akkreditierte Investoren Zugang zu der vermeintlichen Telegram Aktie hätten, so heißt es:
„Sobald Telegram die GRM Kryptowährung an die ursprünglichen Investoren verkauft hat, können diese ihre erworbenen GRM Vermögen an die breite Öffentlichkeit weiterverkaufen. Telegram und seine Partner fördern diesen Weiterverkauf auch noch über diverse digitale Handelsplattformen. Wenn ein Weiterverkauf tatsächlich stattfindet, hat Telegram damit einen unerlaubten Wertpapierverkauf getätigt, wodurch Millionen von GRM-Token in den Besitz von Anlegern aller Art gelangen.“
Aus diesem Grund hat die SEC eine Notverordnung verabschiedet, um den bevorstehenden Verkauf der Telegram Kryptowährung zu unterbinden. Die Börsenaufsicht sieht dies als einzigen Weg, um zu verhindern, dass auch nicht akkreditierte Investoren in den Besitz der Kryptowährung kommen. Die Dringlichkeit der Verordnung liegt für die Behörde auf der Hand, da ein Weiterverkauf an die breite Öffentlichkeit nicht mehr aufgehalten werden kann, sobald die ersten akkreditierten Investoren die Kryptowährung kaufen.
„Sobald die Telegram Kryptowährung für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist, ist es nahezu unmöglich, diesen Weiterverkauf wieder rückgängig zu machen, da die Identität vieler Käufer anonym bleiben würde. Dementsprechend ist eine Notverordnung erforderlich, um den bevorstehenden Verkauf der GRM Kryptowährung an die akkreditierten Investoren zu verhindern, da diese wahrscheinlich einen sofortigen Weiterverkauf anstreben würden.“
Weitere SEC-Maßnahmen
Am 11. Oktober berichtete Cointelegraph, dass die SEC Krypto-Nutzer gemeinsam mit den US-Regulierungsbehörden CFTC und FinCEN vor Verstößen gegen das Bankgeheimnisgesetz, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von Krypto bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, warnte.
Vor zwei Wochen berichtete Cointelegraph über eine SEC-Anhörung vor dem Finanzdienstleistungsausschuss. Dabei blieben viele Fragen offen. Zum Beispiel die Frage, ob Regulierungsbehörden oder Gesetzgeber die entscheidende Stimme bei der Bestimmung des Status von Kryptowährungen hat. Damals sagte der SEC-Kommissar Robert J. Jackson Jr. gegenüber Cointelegraph:
"Wird das eher eine legislative oder eine SEC-Angelegenheit? [...] Im Moment weiß ich das nicht."
Dieser Artikel wurde am 14. Oktober aktualisiert, um die Hintergründe der SEC Entscheidung genauer zu beleuchten.
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