Laut neuen Gerichtsdokumenten vom 10. Januar wirft die amerikanische Börsenaufsicht SEC dem Gründer des Krypto-Investitionsprojekt Blockvest vor, dass dieser wichtige Dokumente in dem Fall gefälscht haben soll. Die Börsenaufsicht hatte Blockvest vor Gericht gebracht, nachdem das Unternehmen fälschlich behauptet hatte, über eine Genehmigung der SEC zu verfügen.

Ein ICO, das keines war?

Im Oktober 2018 hatte die SEC eine gerichtliche Notverordnung erwirkt, um den Token-Verkauf der Blockvest Kryptowährung zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen allerdings bereits 2,5 Mio. US-Dollar durch den Verkauf des firmeneigenen BLV Krypto-Tokens eingenommen. Das Bezirksgericht von Süd-Kalifornien hatte zunächst angezweifelt, dass die Börsenaufsicht ausreichende Beweise vorgelegt hätte, dass es sich bei dem Token-Verkauf um einen Verstoß gegen das Wertpapiergesetz handelt. Allerdings wurde diese Entscheidung revidiert und dem Verkaufsverbot stattgegeben.

Wie die Gerichtsdokumente zeigen, wird Blockvest vorgeworfen, „absichtlichen und böswilligen Betrug“ begangen zu haben, indem das Unternehmen falsche Angaben über eine angebliche Genehmigung durch die SEC gemacht hatte. Die Verteidigung von Blockvest hält dagegen, dass die Krypto-Tokens nicht wirklich an Anleger verkauft worden sind, sondern dass diese vielmehr freiwillig Geld an das Unternehmen überwiesen hätten, ohne Erwartung, dafür die Kryptowährung zu erstehen. Diese Behauptung wurde zudem durch „schriftliche Aussagen“ von einigen der vermeintlichen Anleger bestätigt.

Die Börsenaufsicht wirft Blockvest jedoch vor, dass mindestens vier dieser schriftlichen Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen, eine soll sogar mit einer gefälschten Unterschrift versehen sein. Alle restlichen Aussagen wurden von Freunden und Bekannten des Geschäftsführers Reginald Buddy Ringgold getätigt, der diese direkt angewiesen haben soll, zu lügen.

Die Börsenaufsicht ist der Ansicht, dass die gefälschten Dokumente direkten Einfluss auf die erste Entscheidung des Gerichtes hatten, die zu Gunsten von Blockvest ausgefallen war:

„Die gefälschten Aussagen hatten das Gericht dazu veranlasst, die erste Notverordnung abzulehnen und nach der zweiten Verhandlung nur einen Teil der Forderungen der SEC anzuordnen. Deshalb wurden den Beklagten [Blockvest] nicht alle vorgeworfenen Anklagepunkte zur Last gelegt (darunter zum Beispiel Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz und Wertpapiergesetz), wodurch Anleger weiterhin durch den Beklagten gefährdet sind, zudem konnten dessen Konten nicht eingefroren werden, was die Rückholung von Geldern betroffener Anleger unwahrscheinlich macht.“

Dementsprechend fordert die Börsenaufsicht nun die „Geschäftsaufhebung“ von Blockvest.

Selbst wenn die SEC nicht nachweisen kann, dass die angeblichen Aussagen von Blockvest gefälscht wurden, kann das Gericht nach amerikanischem Recht entscheiden, dass das Unternehmen durchaus ein Interesse an einer solchen Fälschung gehabt hätte, um damit einen Verstoß gegen das Wertpapiergesetz zu entkräften.