Die deutsche Bundesregierung teilt die Einschätzung eines Urteils des Berliner Kammergerichts zum Bitcoin-Handel nicht und erwägt Gesetzesvorhaben, um die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken, so eine Antwort auf eine kleine Anfrage vom 26. November.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hatte mit seiner kleinen Anfrage auf ein viel diskutiertes Urteil des Berliner Kammergerichts reagiert. Das Gericht hatte in dem Urteil von Oktober als kein Finanzinstrument bewertet und damit faktisch den Handel mit Bitcoin in Deutschland unabhängig von der BaFin als rechtmäßig eingeordnet. Als Folge ging in Deutschland kurze Zeit danach der erste Bitcoin-Geldautomat ans Netz.

In ihrer Antwort auf die Anfrage von Frank Schäffler verteidigt die parlamentarische Finanzstaatssekretärin Christine Lambrecht (SPD) die Rolle der BaFin bei der Regulierung von Kryptowährungen. Um die Finanzdienstleistungsaufsicht zu stärken, erwägt die Regierung dafür offenbar neue Gesetze. Lambrecht schreibt:

“Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der Bafin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden sollte.”

Die Finanzstaatssekretärin begründet die Entscheidung der BaFin, Kryptowährungen als Finanzinstrumente einzustufen, mit geldwäscherechtlichen Risiken. Die entsprechende BaFin-Entscheidung im Jahr 2011 sei in Abstimmung mit dem Finanzministerium getroffen worden.

Auch Frank Schäffler sieht gesetzlichen Handlungsbedarf, wie der FDP-Politiker in einem Tweet als Reaktion des Statements von Christine Lambrecht klar stellte.

Diese Position wird von vielen Entscheidungsträgern und auch Mitgliedern der Krypto-Community schon lange geteilt. Selbst BaFin-Chef Felix Hufeld hatte nach dem Urteil des Kammergerichts klarere gesetzliche Regelungen eingefordert.

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