Die kanadischen Banken zeigen sich bisher zögerlich, was die Verwaltung des verbleibenden Vermögens der Kryptobörse QuadrigaCX angeht, da sie Bedenken wegen möglicher Verstöße gegen das Geldwäschegesetz haben. Dies berichtet der Nachrichtensender CBC am 22. Februar.

Die QuadrigaCX war nach dem plötzlichen Tod ihres Gründers Gerry Cotten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da Cotten als einziger über die Zugangsdaten zu den sogenannten Cold-Wallets verfügt haben soll, auf denen der Großteil der Kundengelder verwahrt ist.

Wie Cointelegraph diese Woche berichtete, hat die Quadriga ihr verbleibendes Vermögen an die große Wirtschaftsprüfung Ernst & Young übertragen. Das Unternehmen war zuvor vom Gericht als unabhängiger Prozessverwalter bestimmt worden. In einer Anhörung vom Freitag gaben Anwälte von Ernst & Young sowie der Bank of Montreal an, dass die Banken davor zurückschrecken, die Gelder der Quadriga in Verwahrung zu nehmen, da deren Herkunft ungewiss sei.

Eilzabeth Pillon, die Anwältin der Wirtschaftsprüfung, macht den jeweiligen Banken allerdings keinen Vorwurf, da es gewisse Konflikte mit den hiesigen Geldwäschebestimmungen drohen. Pillon bestätigt jedoch, dass ihr Klient dadurch in einem Dilemma steckt:

„Der Prozessverwalter [Ernst & Young] hat ernsthafte Probleme, ein Bankinstitut zu finden, das die entsprechenden Gelder annehmen will.“

Michael Wood, der zuständige Richter des Obersten Gerichtshofes der kanadischen Provinz Nova Scotia, soll in Folge dessen angeordnet haben, dass die Gelder der QuadrigaCX auf einem Konto der Royal Bank of Canada eingelagert werden.

Ernst & Young soll die verbleibenden Gelder nutzen, um damit die Gerichtskosten für die Kryptobörse zu begleichen, außerdem sollen damit „die 115.000 geschädigten Kunden der QuadrigaCX in Teilen befriedigt werden“, wie CBC schreibt.

Noch weit bevor es zum jetzigen Prozess kam, hatte die QuadrigaCX schon Probleme, eine Bank zu finden, die sich bereit erklären wollte, ihr Vermögen zu verwahren. Stattdessen wich die Kryptobörse auf dritte Zahlungsdienstleister aus.

Im vergangenen November hatte die Canadian Imperial Bank of Commerce wiederum die Konten eines dieser Zahlungsdienstleister eingefroren. In einem anschließenden Verfahren bekam die Bank dann Recht zugesprochen, da die angegeben Bedenken bezüglich der ursprünglichen Herkunft der Gelder als legitim eingestuft wurden.

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