Der amerikanische Interessenverband Chamber of Digital Commerce (CDC), also die Handelskammer für Digitalwirtschaft, hat vom Südlichen Bezirksgericht von New York grünes Licht bekommen, um im Prozess der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gegen Ripple Labs als sogenannter „Amicus Curiae“ auftreten zu dürfen.
Wie die vorsitzende Richterin Analisa Torres am gestrigen 21. September entschieden hat, darf die CDC dadurch als eine Art sachverständige Partei zum Verhandlungsgegenstand aussagen.
Die Rechtsabteilung des Interessenverbandes erklärt in seiner entsprechenden Anfrage, dass das Urteil des Prozesses voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für die gesamte Kryptobranche haben wird, denn dadurch könnte ein wichtiger Fingerzeig gegeben werden, unter welchen Bedingungen Kryptowährungen als Wertpapiere einzustufen sind.
Das Verfahren wurde ursprünglich 2020 aufgenommen, wobei Ripple und dessen Geschäftsführern Brad Garlinghouse und Christian Larsen vorgeworfen wird, mit der Herausgabe der firmeneigenen Kryptowährung unrechtmäßigen Wertpapierverkauf in Höhe von 1,38 Mrd. US-Dollar getätigt zu haben. Aus diesem Grund muss nun geklärt werden, ob es sich bei XRP um ein Wertpapier handelt. Sollte das Gericht der Argumentation der SEC folgen, dann könnte daraus ein Präzedenzfall erwachsen, an dem sich die Einstufung vieler anderer Kryptowährungen ausrichtet.
Die Börsenaufsicht freut sich über die Genehmigung der Prozessteilnahme durch die CDC, und will nun erreichen, dass auch noch weitere „Amicus Curiae“ gehört werden. Ripple hält dem entgegen, dass die SEC lediglich versuchen würde, die eigentliche Urteilsfindung weiter herauszuzögern.
Im Juli hatte die SEC bereits darauf hingearbeitet, den XRP-Anlegern den Status als „Amicus Curiae“ in dem Prozess abzuerkennen, doch Richterin Analisa Torres lehnte dies ab.
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