Die chinesische Anti-Krypto-Haltung hat sich in dieser Woche weiter gefestigt, indem der Oberste Gerichtshof des Landes eine vorherige Entscheidung korrigiert und damit Kryptowährungen in die Liste der illegalen Methoden zur Kapitalbeschaffung aufgenommen hat.

Der chinesische „Bundesgerichtshof“ traf die entsprechende Entscheidung in einer nun überarbeiteten Version ihrer „Ergänzungen zu den Interpretationen des Obersten Gerichts im Bezug auf Verfahren, in denen illegale Kapitalbeschaffungsmethoden zum Einsatz kommen“.

Im Rahmen der Änderungen wurden auch die Strafen für illegale Kapitalbeschaffung intensiviert und die Definitionen für Verbrechen dieser Art erweitert. Während die bisherigen Tatbestände erhalten bleiben, wurden nun auch Online-Kreditvergabe, Krypto-Transaktionen, Leasing und noch einige andere finanzwirtschaftliche Praktiken auf die verbotene Liste gesetzt.

Die Ergänzung um Krypto-Transaktionen in der überarbeiteten Fassung bedeutet unweigerlich, dass sich Personen und Unternehmen, die Kapital in Form von Kryptowährungen einsammeln, strafbar machen. Die neue Rechtsprechung tritt bereits ab dem 1. März 2022 in Kraft.

Die harte Hand von China gegenüber der Kryptobranche ist kein neues Phänomen, denn die kommunistische Zentralregierung hat in den vergangenen Jahren schon mehrere Krypto-Verbote erlassen. Der wohl größte Schlag kam dabei 2021, als ein regelrechtes Generalverbot für den Umgang mit Kryptowährungen durchgesetzt wurde.

Durch dieses Gesetz sind bereits nahezu alle Krypto-Transaktionen auf dem chinesischen Festland verboten, ausländische Kryptobörsen dürfen ihre Finanzprodukte ebenfalls nicht mehr anbieten. Die voranschreitende Umsetzung der geltenden Rechtslage hat anschließend dazu geführt, dass die marktführende chinesische Mining-Branche und viele andere Krypto-Unternehmen ins Ausland abgewandert sind.