Die Chinesisches Volksbank (PBoC), Chinas Zentralbank, erweitert ihre Vorbehalte nun auch auf sogenannte „Token-Airdrops“, die sie als „versteckte“ Initial Coin Offerings (ICOs) bezeichnet. Dies geht aus ihrem Bericht zur Finanzstabilität 2018 hervor, der am 2. November veröffentlicht wurde.
Darin bleibt die Bank ihrer bisherigen Linie treu und unterstreicht ihre strikte Ablehnung von ICOs und Kryptowährungen erneut, wobei erstere als „illegale“ Methode der Kapitalbeschaffung definiert werden. Als Grund wird besonders das Risiko betrügerischer Geschäftspraktiken angeführt.
In diesem Zusammenhang geraten nun auch sogenannte „Airdrops“ in das Blickfeld der Zentralbank. Airdrops sind Schenkungen, bei denen Token-Herausgeber ihre Coins unentgeltlich an interessierte Personen geben. Laut Zentralbank werden damit allerdings die entsprechenden Regulierungsvorschriften umgangen, da es die Absicht solcher Airdrops sei, einen Token-Bestand zu schaffen, der durch Spekulation an Wert zulegt und so einen Gewinn für die Herausgeber erzielt.
Des Weiteren heißt es, dass solche Aktionen an Häufigkeit zunehmen und das, obwohl die Behörden strikt gegen die Herausgabe von Krypto-Tokens hervorgehen. Hier fordert die Bank, dass es eine „Früherkennung” und eine Intensivierung der bisherigen Maßnahmen geben müsse, um einen besseren Anlegerschutz zu schaffen.
Im weiteren Bericht werden auch Bedenken zur Abwanderung von Krypto-Unternehmen geäußert, die sich im Ausland ansiedeln und von dort Investitionsmöglichkeiten für chinesische Kunden anbieten. Außerdem wird vor Krypto-Projekten gewarnt, die sich fälschlich als „Blockchain-Innovation“ präsentieren.
Der Bericht weist zudem darauf hin, dass die Kryptobranche im Verdacht von Marktmanipulation und Geldwäsche (AML) steht, wobei ebenso der gesellschaftliche Schaden hervorgehoben wird, den Kryptowährungen mutmaßlich anrichten, da sie finanzielle Kontrollen umgehen, was ggf. auch der Terrorismusfinanzierung dienlich sein könnte.
Die Zentralbank führt an, dass bis zum 18. Juli 2017, also noch bevor Chinas ICO-Verbot in Kraft getreten ist, 65 ICOs im Land durchgeführt wurden. Davon wurden lediglich 5 noch vor 2017 abgehalten. In diesem Zeitraum soll sich die Anzahl der ICO-Teilnehmer auf 105.000 Personen belaufen, wobei die gesammelten Investitionsgelder eine Höhe von 2,6 Mrd. Yuan (ca. 329 Mio. Euro) ausmachten. Dies entsprach 20% der ICOs weltweit.
In einer Rückschau wird beschrieben, welche Maßnahmen die Bank im Krypto-Bereich bisher ergriffen hat, angefangen vom Hinweis zu den Risiken von Bitcoin aus 2013, in dem Bitcoin als virtueller Wertgegenstand bezeichnet wird, der jedoch kein zulässiges Zahlungsmittel ist, bis zum eigentlichen ICO-Verbot aus dem Jahr 2017, dass das Modell gänzlich in den illegalen Bereich manövrierte.
Obwohl die Regierungsbehörden gegenüber Kryptowährungen so kritisch sind, ist der eigentliche Besitz in China trotzdem nicht strafbar. In einem aktuellen Gerichtsverfahren in Shenzhen wurde entschieden, dass Bitcoin als Besitztum geschützt ist, so heißt es in diesem Zusammenhang:
„Es gibt kein Gesetz, dass den Besitz oder Handel von Bitcoin ausdrücklich verbietet. Bisher gibt es lediglich Warnungen über die etwaigen Risiken. Im vorliegenden Fall geht es um eine vertragliche Rückzahlungsverpflichtung von Bitcoin zwischen zwei natürlichen Personen, was nicht unter das bestehende Verbot fällt.“
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