XRP Investor Bradley Sostack hat seine Sammelklage gegen Ripple nachgebessert. In seiner Klage wirft er dem Blockchain-Unternehmen vor, XRP unerlaubt als Wertpapier verkauft und damit gegen geltendes US-Recht verstoßen zu haben.

Die entsprechende Nachbesserung hatte Sostack bereits am 5. August bei einem kalifornischen Bundesbezirksgericht eingereicht. Wie CoinDesk daraufhin am 13. August berichtet hat, hatte der Investor die ursprüngliche Klage schon vor einem Jahr eingereicht, aber erst durch die Nachbesserung wird deren Status jetzt zur Sammelklage angehoben. Ripple hat bis September Zeit, auf die neuen Anschuldigungen zu reagieren.

Verweis auf SEC Richtlinien

Für besonderen Zündstoff sorgt nun die Tatsache, dass Sostack bei der Nachbesserung seiner Klage auf eine Richtlinie der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) verweist, nach der XRP angeblich als Wertpapier eingestuft wird. Der auf Blockchain spezialisierte Anwalt Jake Chervinsky bewertet den Einwand des Investors wie folgt:

„Die neuen Vorwürfe lesen sich wie ein Liebesbrief and die Börsenaufsicht […] Obwohl die Richtlinien der SEC nicht bindend sind, könnte das Gericht ihnen bei seiner Urteilsfindung große Bedeutung beimessen.“

Im Antrag des Klägers heißt es im Wortlaut:

„Wenn man den Richtlinien der Börsenaufsicht und der bisherigen Rechtsprechung folgt, dann weisen die XRP-Tokens, die von den Beklagten verkauft werden, alle üblichen Merkmale eines Wertpapieres auf, wie sie im amerikanischen Börsenrecht definiert sind. Außerdem werden XRP-Tokens nach kalifornischem Recht bereits als Wertpapier eingestuft.“

Anschließend geht der Antrag von Sostack noch detaillierter auf die Vorwürfe gegen Ripple ein und verweist dabei immer wieder auf die Richtlinien der SEC. Dabei wird wiederholt der sogenannte „Howey-Test“ als Referenz angeführt, ein Präzedenzfall im amerikanischen Wertpapierrecht, der zur indirekten Einstufung von Finanzprodukten dient. Diesen Maßstab legt der Kläger in seinem Antrag an und schreibt zusammenfassend:

„Die Richtlinien der Börsenaufsicht sagen klar und deutlich, dass ‚die Definition nach dem Howey-Test von der jeweiligen Sachlage und den jeweiligen Umständen abhängt‘. Die spezifische Sachlage und die spezifischen Umstände im Hinblick auf XRP lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass XRP nach dem Howey-Test als Wertpapier eingestuft werden muss.“

Diese Einschätzung ist brenzlig, da die amerikanische Börsenaufsicht bisher eine klare Positionierung zu Kryptowährungen vermieden hat. Besonders deren Einstufung als Wertpapier ist bislang umstritten und könnte durch diesen Fall, der zudem noch auf Bundesebene verhandelt wird, eine entscheidende Richtungsweisung erhalten.