Die Bundesregierung plant die Einführung rein elektronischer Wertpapiere in Deutschland und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, so eine Pressemitteilung des Bundestags vom 25. Februar.

Elektronische Wertpapiere ohne Urkunde

Der Plan sieht in einem ersten Schritt die Möglichkeit vor, Schuldscheine rein elektronisch begeben zu können, sowie von Anteilsscheine in kleinerem Umfang. Technologieneutralität soll dabei Flexibilität ermöglichen und eine Begünstigung von Blockchain-Systemen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen ausschließen.

Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung einer bislang benötigten Wertpapierurkunde vor, die durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden soll. Dabei solle “eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Eigentümer denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden”.

Wie die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf schreibt, solle nicht auf eine EU-weite Harmonisierung gewartet werden, “zumal andere EU-Mitgliedstaaten bereits Regelungen zur Nutzung der Blockchain-Technologie für Finanzinstrumente erlassen haben”. 

Teil der Blockchain-Strategie

Der Plan zur Einführung elektronischer Wertpapiere ist Teil der im September 2019 beschlossenen Blockchain-Strategie. Ende 2019 hatte Deutschland durch die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie bereits Kryptowerte in die Liste der regulierten Finanzinstrumente aufgenommen. Auch für Krypto-Token gelten seitdem die für andere Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen, wodurch sich etwa eine BaFin-Erlaubnispflicht für Wallet-Betreiber und andere Krypto-Verwahrer ergibt.