Der Bundestag hat am 14. November Gesetzesänderungen beschlossen, die Kryptowerte in Deutschland zu einem offiziellen Finanzinstrument mit entsprechender Regulierung machen.

Mit der Entscheidung wird die vierte EU-Änderungsrichtlinie zu Geldwäsche in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende Geldwäschegesetz und andere den Finanzsektor betreffende Gesetze geändert.

Kryptowerte als neues Rechtsgut

Die neuen Regelungen erweitern laut einer Mitteilung des Bundestags “unter anderem den geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreis, insbesondere im Bereich virtueller Währungen, vereinheitlichen die verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern, konkretisieren den Kreis “politisch exponierter Personen” durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen beziehungsweise Ämtern und den öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister”.

Kryptowerte wie Kryptowährungen und Security Token werden damit in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen. Als Rechtsfolge gelten dadurch die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen auch für Kryptowerte.

Unternehmen wie Wallet-Betreiber und Kryptobörsen, die Kryptowerte “verwahren”, benötigen dafür ab dem 01.01.2020 eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Durch die Gesetzesänderungen entfällt zudem künftig das sogenannte “Trennungsgebot”, nach dem “das Kryptoverwahrgeschäft und andere regulierte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nicht aus der gleichen rechtlichen Einheit heraus angeboten werden könnten”.

Übergangsfrist für Krypto-Verwahrer

Die künftig nötige BaFin-Lizenz gilt als vorläufig erteilt, wenn die betroffenen Unternehmen der Regulierungsbehörde vor dem 31.03.2020 einen Antragswunsch und bis zum 30.11.2020 einen vollständigen Antrag übermitteln. Bereits in Deutschland aktiven Kryptoverwahrern räumt der Gesetzgeber unter Vorbehalt eine Übergangsfrist bis zum 30.11.2020 ein. Erst danach müssen diese eine BaFin-Lizenz vorweisen.

Ein erster Gesetzentwurf für die neuen Regelungen hatte im August das Regierungskabinett passiert. Der Bundesrat hatte anschließend eine Präzisierung des neuen Rechtsbegriffs Kryptowerte veranlasst. Die neuen Regelungen sind Teil der von der Bundesregierung im September beschlossenen Blockchain-Strategie.