Mark Karpeles, der ehemalige CEO der inzwischen aufgelösten Bitcoin (BTC)-Börse Mt. Gox will den seit 2014 laufenden Rechtsstreit mit einem ehemaligen Börsennutzer beilegen.

In am 8. Januar vor einem Bundesgericht in Chicago eingereichten Unterlagen erklärt Karpeles, er habe als Hauptangeklagter in diesem Fall Anspruch auf ein Schnellverfahren, da Gregory Greene zugegeben hatte, dass seine anfänglichen Behauptungen entweder unwahr oder unbegründet waren.

Bei einem Schnellverfahren kann ein Gericht im Namen einer Partei gegen eine andere Partei "summarisch" - d.h. ohne ein vollständiges Verfahren - entscheiden. Das geschieht typischerweise dann, wenn die beantragende Partei der Meinung ist, dass es "keine wirkliche Frage bezüglich irgendeiner materiellen Tatsache" gibt und sie somit einen Anspruch auf das Urteil als Rechtsfrage hat. In ihrer Einleitung zu den Akten argumentieren die Anwälte von Karpeles, dass:

"Nach der Einstellung der Klagen gegen die anderen Beklagten Mitte 2008 verfolgte Her Greene diese Klagen hartnäckig weiter, anstatt die Vorwürfe zurückzuziehen, zu denen Herr Greene bei der späteren Offenlegung bereitwillig einräumte, dass diese unwahr oder unzutreffend waren. Es ist an der Zeit, diesen Rechtsstreit in seiner Gesamtheit zu beenden."

Forderungen wegen Konversion, Fahrlässigkeit und Verbraucherbetrug

Karpeles beantragt ein Urteil im summarischen Verfahren zu seinen Gunsten in drei Punkten: Konversion, Fahrlässigkeit und Verbraucherbetrug. Zum ersten macht Karpeles geltend, es gebe keine Beweise für Herrn Greenes Behauptung, dass Herr Karpeles seine oder die von anderen Benutzern auf dem Mt. Gox verwahrte Bitcoin- oder Fiat-Währung umgetauscht habe.

Um eine Entschädigung für den Umtausch nach dem Gesetz von Illinois zu erhalten, muss der Kläger beweisen, dass der Beklagte entweder unrechtmäßig oder ohne Genehmigung "die Kontrolle, Herrschaft oder das Eigentum über das Eigentum übernommen hat".

In Bezug auf den zweiten Vorwurf der Fahrlässigkeit, sagt Karpeles, Greene habe keine Beweise für seine Behauptung, dass Mt. Gox keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zur Verwaltung der verwahrten Bitcoin getroffen habe.

Darüber hinaus behauptet der ehemalige CEO auf rein rechtlicher Grundlage, Greene habe es versäumt, eine ihm nach dem Gesetz von Illinois geschuldete "Sorgfaltspflicht" zu begründen. Dies allein sei laut Karpeles Anwälten genug, um ein summarisches Urteil in diesem Punkt zu rechtfertigen:

" FallsIm Fall des Fehlens eines Gesetzes von Illinois, welches eine solche Sorgfaltspflicht vorsieht, wählt das Gericht "im Allgemeinen eine enge Auslegung, wodurch die Haftung eingeschränkt wird, und nicht eine weitreichendere Auslegung, wodurch eine wesentlich höhere Haftung entstehen würde".

Ferner argumentiert Karpeles, die Doktrin zu wirtschaftlichen Verlusten aus Illinois schließe Greenes Anspruch auf Fahrlässigkeit aus, der seiner Ansicht nach auf der Unterstellung einer reinen Vermögensschädigung beruhe.

In einer langwierigen Überprüfung der zahlreichen Punkte in Greenes ursprünglicher Aussage behauptet Karpeles schließlich, ihm stehe für den dritten Anklagepunkt, den Verbraucherbetrug, ein summarisches Urteil zu, da die Darstellung von Green offensichtlich im Widerspruch zu sich selbst stehe und unbegründet sei.

Vergangene Verfahren

Wie Cointelegraph im Dezember 2018 berichtete, plädierte Karpeles gegenüber der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Veruntreuung von ca. 340 Millionen Yen (ca. $3 Millionen) vom Mt. Gox und Manipulation der Bücher der Börse auf nicht schuldig.

Im März 2019 wurde der ehemalige CEO von der Anklage der Veruntreuung freigesprochen, aber der Manipulation von Finanzunterlagen für schuldig befunden. Konkret wurde ihm vorgeworfen, seine persönlichen Finanzen mit denen der Börse zusammengelegt zu haben, um die Verluste der Plattform vor Hackern zu verschleiern. Auch gegen diese Verurteilung hat der einstige CEO inzwischen Berufung eingelegt.