Die französischen Behörden haben eine vorläufige Untersuchung zu einem Hackerangriff auf die Krypto-Steuerplattform Waltio eingeleitet, bei dem möglicherweise personenbezogene Daten von Nutzern kompromittiert wurden.
Laut einer Mitteilung der Sicherheitsbehörden vom Donnerstag ermitteln die Staatsanwaltschaft von Paris und die Einheit für Cyberkriminalität der französischen Bundespolizei die Art der gestohlenen Daten und Identitäten der Waltio-Nutzer. In der Mitteilung wurde gleichsam gewarnt, dass die von der Datenschutzverletzung betroffenen Nutzer ins Visier genommen werden könnten, um unter dem Deckmantel legitimer Sicherheitsbedenken ihre digitalen Vermögenswerte zu stehlen.

Laut einem Bericht von Le Parisien vom Freitag hat eine Hackergruppe namens Shiny Hunters nach dem Angriff eine Lösegeldforderung an Waltio geschickt. Die Hacker haben persönliche Daten von etwa 50.000 Waltio-Nutzern erbeutet, von denen die meisten in Frankreich ansässig waren.
Viele Kriminelle haben weltweit Krypto-Nutzer persönlich ins Visier genommen, nachdem sie persönliche Daten über deren Bestände, Namen und Adressen erhalten hatten. In der Mitteilung wurde gewarnt, dass solche Nutzer in Frankreich Opfer von „Entführungen und rechtswidrigen Freiheitsberaubungen“ werden könnten oder dass nahe Verwandte in Gefahr geraten könnten, um sie zur Herausgabe ihrer Krypto-Bestände zu erpressen.
Die gezielte Ausbeutung von Krypto-Nutzern oder deren Angehörigen wird umgangssprachlich als „Wrench Attack“ bezeichnet. Dabei entführt oder nimmt ein Krimineller jemanden als Geisel und zwingt ihn unter Umständen mit Gewalt, seine digitalen Vermögenswerte zu übertragen. Einige Nutzer in Frankreich sind Opfer solcher Angriffe geworden, und aus mehreren Ländern liegen ähnliche Berichte vor.
Frankreich warnt wegen MiCA-Zulassungen
Die französischen Behörden haben Berichten zufolge Krypto-Unternehmen, die nicht den Rahmenbedingungen der neuen EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) entsprechen, Warnungen ausgesprochen. Die von der Europäischen Union verabschiedete Verordnung räumt Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni ein, um mitzuteilen, ob sie eine MiCA-Lizenz beantragen oder ihre Geschäftstätigkeit in dem Land einstellen werden.

