Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die britische Krypto-Firma Finatex Ltd. dazu aufgefordert, einen Teil ihrer Geschäftstätigkeiten einzustellen. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung hervor, die die BaFin am 9. November auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.
Im Bescheid der BaFin, der auf den 2. Oktober datiert ist, wird die Finatex Ltd. angewiesen, „sofort“ alle grenzüberschreitenden Handelsdienstleistungen von ihrer Plattform Crypto-Capitals zu entfernen, die in Deutschland zugänglich sind. Laut Mitteilung von BaFin muss die Firma ihren Eigenhandel einstellen, da sie nicht die dafür notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz hat.
In einer kurzen Beschreibung der Finatex heißt es, dass auf dem Crypto-Capitals Portal „Optionen, Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffe“ angeboten werden. Das Unternehmen bezeichnet sich wiederum selbst als „Premium-Anbieter für den Handel von Kryptowährungen”. Scheinbar besitzt die Firma kein Konto auf einem der sozialen Netzwerke.
Die BaFin hatte sich zuvor schon mehrfach mit öffentlichen Warnungen an die Krypto-Branche gewendet, wobei besonders sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) im Mittelpunkt standen. Ende 2017 hatte die Finanzaufsicht Anleger vor den Risiken von ICO-Tokens gewarnt, indem sie darauf hinwies, dass ICO-Investoren jegliches Risiko selbst tragen, da es für die Branche „keine gesetzlichen Vorschriften und Auflagen zur Transparenz“ gibt.
Im Februar dieses Jahres hat die BaFin Bestimmungen für ICO-Herausgeber definiert, nachdem es „steigende Anfragen“ für ICO-Tokens gegeben hat, wobei die individuellen Betreiber besonders wissen wollten, „ob ihre jeweiligen Tokens, Coins oder Kryptowährungen als Finanzinstrumente eingestuft werden, die in den Wirkungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes fallen.“
Letzten Monat hat die BaFin die Regierungen aller Länder aufgefordert, gemeinsame Regulierungsvorschriften für die ICO-Branche zu erarbeiten, obwohl noch unklar ist, ob es sich hierbei um ein „Randproblem“ handelt, oder ob dies ein „wichtiger Teil der Finanzwirtschaft“ ist.
Im Juni 2018 hatte der Vorsitzende der BaFin gesagt, dass die Hauptaufgabe der Behörde nicht im Schutz einzelner Anleger liegen würde, sondern in der Erhaltung der finanziellen Stabilität.
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