Während des ersten Blockchain-Roundtable der Freien Demokraten (FDP) am 28. April hat das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt, die Haltefrist für zum Staking oder Lending genutzte Kryptowährungen werde nicht von einem auf 10 Jahre verlängert.

Das heißt: Wenn Anleger zum Staking/Lending eingesetzte Kryptowährungen länger als 365 Tage halten, müssen sie beim Verkauf keine Steuern auf den Gewinn zahlen – egal, wie hoch dieser ausfällt.

Zur Erinnerung: Beim Staking halten Krypto-Anleger ihre Coins, um neue Blöcke zur dazugehörigen Blockchain hinzuzufügen – im Gegenzug erhalten sie eine Belohnung (Rewards). Für das Staking benötigt man weniger Energie als für das Mining. Staking funktioniert ausschließlich bei Kryptowährungen, die auf der Protokollart „Proof of Stake“ (PoS) basieren, wie zum Beispiel Cardano (ADA) oder Avalanche (AVAX). 

Im Rahmen der Blockchain-Roundtable wurde auch die Gewerblichkeit beim Staking diskutiert. Dabei unterscheidet das BMF zwischen aktivem und passiven Staking, dabei gilt man jeweils als Validator oder Delegator. Wenn man als aktiver Validator direkt an der Konsensfindung teilnimmt, wird eine Gewerblichkeit vermutet. Das muss jedoch im Einzelfall geklärt bzw. widerlegt werden. 

Neben dem Thema Staking wurde auch über die Erzielung von Einkünften bei Non-Fungible Token (NFTs) gesprochen. Es ist aber noch nicht klar, ob die Haltefrist für die Gewinnerziehung über NFTs von einem Jahr auf 10 Jahre verlängert wird. Mittlerweile werden Gewinne aus dem gelegentlichen Handel mit NFTs – wie beim Verkauf von Kunstobjekten aus dem Privatvermögen – nur dann versteuert, wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb erfolgt. 

Krypto-Regulierung im Gange

Die lokale Blockchain-Community begrüßt das Vorhaben seitens des BMFs und der deutschen Politiker, rechtliche Klarheit um Krypto herum zu schaffen. So findet Jonas Gross, Vorsitzender der Digital Euro Association, die geplanten Rechtsrahmen wichtig für “die Förderung der Innovation rund um Kryptowerte”.

“Steuerberater berichteten davon, dass zahlreiche private und gewerbliche Krypto-Mandanten:innen über ein Verlassen Deutschlands aus Steuergründen nachdenken. Eine systematische Auswanderung sollte [mit den geplanten Regelungen] auf jeden Fall verhindert werden”.

Der entsprechende Entwurf des BMF-Schreibens wird bald veröffentlicht und das alte BMF-Schreiben vom letzten Sommer ersetzen. In diesem letzten Schreiben hieß es, Anleger müssen Kryptowährungen nach dem Staking und Lending zehn Jahre halten, damit diese steuerfrei bleiben. 

Weitere Schreiben des BFM zu anderen Themen sind für dieses Jahr ebenfalls vorgesehen.

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