Die Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche mit Kryptowährungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. 

Fast Vervierfachung seit 2018

Die in der Antwort der Bundesregierung geteilten Zahlen einer Spezialeinheit des Zolls offenbaren einen starken Anstieg entsprechender Meldungen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registriert zahlreiche Berichte von Blockchain-Analyseanbietern und Verdachtsfällen und berichtet von “Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen”.

“Lag die Zahl dieser Meldungen im Jahr 2018 noch bei ca. 570, stieg sie 2019 auf ca. 760. Im Jahr 2020 belief sie sich auf ca. 2.050 und wies damit eine zum gesamten Meldungsaufkommen überdurchschnittliche Steigerung auf”, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf die FIU.

Belastbare Kenntnisse über den genauen Gesamtumfang der mittels Kryptowährungen begangenen Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung in Deutschland und in der Europäischen Union lägen der FIU allerdings nicht vor.

Zu den für Geldwäsche primär genutzten Kryptowährungen konnte die FIU nach eigener Aussage mangels genauerer Daten nicht machen. Es könnten aber grundsätzlich “alle Kryptowährungen und alle Krypto-Dienstleistungsanbieter zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden”, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Über das Prozedere zu den in Deutschland konfiszierten Kryptowährungen heißt es in der Stellungnahme:

“Der Umgang mit gesicherten Vermögenswerten ist in den Bundesländern unterschiedlich. Zum Teil werden Kryptowährungen unmittelbar nach der Sicherung im Rahmen einer Notveräußerung (§ 111p Strafprozessordnung) und in manchen Bundesländern erst im Rahmen der Strafvollstreckung nach Urteil verwertet.”

Versteigerungen beschlagnahmter Bitcoins

In Nordrhein-Westfalen wurde Januar 2020 zum ersten Mal eine Versteigerung beschlagnahmter Kryptowährung in Form von Bitcoin durchgeführt. Niedersachsen verwertet bereits seit Jahren beschlagnahmte Krypto-Token in zunehmendem Umfang. Zwischen Januar und August 2019 hatte das Bundesland so bereits 650.000 Euro einnehmen können. In Bayern waren 2018 durch einen einzelnen Verkauf beschlagnahmter Bitcoins alleine 12 Millionen Euro erlöst worden. Auch das Bundeskriminalamt hat bereits Bitcoins beschlagnahmt, etwa durch die Zerschlagung des Dark-Web-Marktplatzes Wall Street Market. Daraus entstehende Versteigerungserlöse fielen dem Bund zu.