Die Hongkonger Wertpapieraufsichtsbehörde SFC hat in einer Erklärung vom 28. März offizielle Leitlinien für Wertpapier-Token-Angebote (STOs) veröffentlicht.

Der Leitfaden soll die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen an Parteien bei mit STOs verbundenen Aktivitäten klären. Das Dokument beginnt mit einem Vorschlag für eine vorübergehende Definition eines Wertpapier-Token und -verkaufs. Darin heißt es:

"STOs beziehen sich typischerweise auf spezifische Angebote, die so strukturiert sind, dass sie Merkmale traditioneller Wertpapierangebote aufweisen und dabei auch Wertpapier-Token eine Rolle spielen. Diese sind digitale Darstellungen des Eigentums an Vermögenswerten (zum Beispiel Gold oder Immobilien) oder wirtschaftlichen Rechten (zum Beispiel Gewinnanteile oder Umsätze), bei denen Blockchain-Technologie verwendet wird."

Laut der SFC sind Wertpapier-Token nach dem Hongkonger Wertpapier- und Futures-Recht "wahrscheinlich Wertpapiere" und fallen somit unter die geltenden Wertpapiergesetze.

Sofern keine Ausnahmeregelung gilt, bedeutet das also, dass jedes STO, das in Hongkong stattfindet - oder STOs, die sich an Investoren in Hongkong richten - eine Lizenz einholen und sich bestimmungsgemäß für den Handel mit Wertpapieren registrieren müssen.

Das Betreiben von Wertpapiergeschäften (definiert als "regulierte Tätigkeit des Typs 1") ohne eine bestimmungsgemäße Lizenz sei eine Straftat, wie die SFC erklärt.

Vermittler, die ein STO vermarkten oder betreiben wollen, sind ebenfalls verpflichtet, den bestehenden Verhaltenskodex für Unternehmen einzuhalten, die bei der Wertpapieraufsichtsbehörde zugelassen oder registriert sind. In der Erklärung heißt es auch, dass Wertpapier-Token als "komplexe Produkte" gelten, für die zusätzliche Anlegerschutzmaßnahmen gelten.

Abschließend erklärte die SFC, dass potenzielle STO-Betreiber verpflichtet seien, die Leitlinien zu beachten, die zuvor in einem Rundschreiben vom November 2018 für Kryptobörsen und Vermittler festgelegt wurden. Diese richten sich an Kryptobörsen und Vermittler, die sich dem Vertrieb von virtuellen Vermögenswertfonds befassen.

In dieser Richtlinie wurden drei Punkte festgelegt. Im ersten Punkt wird die Einhaltung der oben genannten Lizenz- und Registrierungsanforderungen sowie eine ausdrückliche Beschränkung des STO-Verkaufs auf professionelle Investoren gefordert.

Im zweiten Punkt werden Vermittler verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, um ein umfassendes Verständnis zum betreffenden STO zu entwickeln. Die Vermittler sind auch verpflichtet, sicherzustellen, dass die Informationen, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, gründlich recherchiert und nicht irreführend sind.

Zuletzt sind sie verpflichtet, die Anleger transparent zu informieren und Warnhinweise zu geben, die die Risiken, die mit virtuellen Anlagen in Verbindung stehen, aufzeigen.

In den USA haben mehrere Kryptobranchenvertreter und Gesetzgeber die Wertpapieraufsicht des Landes dazu aufgerufen, mehr regulatorische Klarheit für Blockchain-basierte Token zu schaffen.